Hallo,
hast Du dem Gerichtsvollzieher mal auf die "Geschäftsanweisunngen für Gerichtsvollzieher" hingewiesen (GVGA)?
LG Sonja
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- 21.09.2009, 14:02
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Hallo, ich würde auf Nummer sicher gehen und Räumungsklage gegen beide als Gesamtschuldner betreiben. Schließlich ist der Lebensgefährte jetzt auch mit in den Mietvertrag eingestiegen. Der Grund liegt darin, dass der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nur gegen Personen betreiben darf, die i...
- 21.07.2009, 22:49
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Hallo peevi, es gibt Bücher für den Rechtsfachwirt. Ich bin seit November 2007 dabei den Rechtsfachwirt zu machen. Kann Dir aber auch gleich sagen, das es kein Zuckerschlecken wird. Es sind fünf oder sechs Bücher zur Vorbereitung auf die Prüfung (genau weiß ich es jetzt nicht, müsste ich nachschauen).