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von kr
16.01.2013, 08:59
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Problem mit Drittschuldner u.a.
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Re: Problem mit Drittschuldner u.a.

Also du kannst mit dem Formular ganz normal die Herausgabevollstreckung (heißt hier jetzt Wegnahmevollstreckung) beantragen und dann dein Kreuz beim Antrag nach § 836 Abs. 3 machen. Lies dir einfach mal das ganze Formular durch, dann dürfte sich das von selbst erklären.
von kr
15.01.2013, 15:50
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Problem mit Drittschuldner u.a.
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Re: Problem mit Drittschuldner u.a.

Ich hab das ehrlich gesagt auch noch nicht gemacht. Ich nehme aber an, dass es von der Forderungshöhe und von der Art der Forderung abhängt ob eine Pfändung der Sterbeversicherung der Billigkeit entspricht oder eben nicht. Wenn es um KiUH geht wird dies wohl eher der Billigkeit entsprechen als ein D...
von kr
15.01.2013, 15:35
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Problem mit Drittschuldner u.a.
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Re: Problem mit Drittschuldner u.a.

Ja, hier gibt es ja seit 1.1.13 ein neues Formular für die ZV, kann man sich z.B. hier: http://www.dgvb.de/vordrucke" target="blank herunterladen. Dort muss man halt die entsprechenden Kreuzchen setzen bei der Wegnahmevollstreckung...
von kr
15.01.2013, 13:50
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Einstweilige Einstellung Pfüb
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Re: Einstweilige Einstellung Pfüb

Ich würde sagen, dass die Pfändung vermutlich weiter läuft, die Auszahlung an den Schuldner aber einstweilen unterbleibt... bin mir aber nicht ganz sicher.
von kr
15.01.2013, 13:48
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Problem mit Drittschuldner u.a.
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Re: Problem mit Drittschuldner u.a.

Zu 1) Nein. Den Anspruch auf Auskunft und Herausgabe dazugehöriger Urkunden hast du nach § 836 Abs. 3 ZPO gegen den SCHULDNER (also nicht gegen den Drittschuldner). Du kannst höchstens den Schuldner nunmehr auffordern dir die Verdienstbescheinigungen herauszugeben. Tut er dies nicht, kannst du dir d...
von kr
15.01.2013, 13:39
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Frist versäumt?
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Re: Frist versäumt?

Seh ich genauso wie mrsgoalkeeper.
Mein erster Gedanke als ich den Ausgangsfall gelesen hab war auch "1 Monat ab Einlegung der Beschwerde?! ... stimmt nicht!"
von kr
12.12.2012, 14:17
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Hilfe...!!!
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Re: Hilfe...!!!

Ne, Auslagen nach 7002 VV bekommt ihr ja insgesamt für das Verfahren nur einmal.
Oder sind euch für die Säumnis (also Fahrtkosten) Tele- oder Postauslagen entstanden?! ;-)
von kr
12.12.2012, 14:04
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Beratungshilfe
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Re: Abrechnung Beratungshilfe

Ne, also eine Gebühr nach 1000 VV halte ich auch für falsch.
Aus welchem GW denn wenn die Berhi-Gebühren prinzipiell nicht nach dem GW berechnet werden?
Also ich würde es so machen wie oben schon geschrieben... und dann einfach schauen was der Rechtspfleger draus macht.
von kr
11.12.2012, 13:03
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Beratungshilfe
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Re: Abrechnung Beratungshilfe

Hm... haben wir hier kaum.
Aber ich würde es mal probieren mit:
2504 VV + 2508 VV.
Als Belege würde ich jeweils die Einigung beilegen (sprich das letzte Schreiben in dem der Gläubiger seine Zustimmung zu Summe x gegeben hat).
Und dann schauen was passiert.
von kr
07.12.2012, 13:07
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Ich stimm Majo zu, bei Soldan hat man uns das Gleiche erzählt ;-)