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- 15.01.2024, 14:33
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten
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Re: Geschäftswert RückauflVormerk für Gerichtskosten
Das ist streitig.
- 07.03.2023, 16:46
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Wertvorschrift für Schuldanerkenntnis über Geldsumme
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Re: Wertvorschrift für Schuldanerkenntnis über Geldsumme
§ 97 Abs. 1 GNotKG.
- 01.02.2023, 19:13
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Gebührenbefreiung Bund / Länder
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Re: Gebührenbefreiung Bund / Länder
Drollige Idee. § 2 GNotKG bezieht sich nur auf Gerichtskosten. Für Notarkosten ist Gebührenermäßigung in § 91 GNotKG geregelt. Danach sind Gebühren nach Teil 2, Hauptabschnitt 1 und 4 (Beurkundung und Entwurf/Beratung) sowie für Rechtnachfolgeklauselzu und Herstellung eines Teil(grundschuld)briefes ...
- 08.12.2022, 21:13
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Verwahrungsverzeichnis
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Re: Verwahrungsverzeichnis
Gut zu wissen. Danke.
- 08.12.2022, 07:51
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Verwahrungsverzeichnis
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Re: Verwahrungsverzeichnis
Woraus ergibt sich das, dass auch vor 2022 begonnene Massen ins XNP umgetragen werden müssen?
- 29.06.2022, 20:16
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Erbscheinsantrag mit Grundbuchbuchberichtigungsantrag
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Re: Erbscheinsantrag mit Grundbuchbuchberichtigungsantrag
Dankeschön, wieder was dazugelernt.
- 29.06.2022, 07:04
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Erbscheinsantrag mit Grundbuchbuchberichtigungsantrag
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Re: Erbscheinsantrag mit Grundbuchbuchberichtigungsantrag
Ich habe das auch schon gelesen, dass für einen elektronisch eingereichten Erbscheinsantrag eine Gebühr Nr. 22114 entstehen soll.
Meine Frage dazu, wird denn der elektronisch eingereichte Erbscheinsantrag in eine XML-Datei umgewandelt?
Allein die elektronische Einreichung ist ja keine Umwandlung.
Meine Frage dazu, wird denn der elektronisch eingereichte Erbscheinsantrag in eine XML-Datei umgewandelt?
Allein die elektronische Einreichung ist ja keine Umwandlung.
- 13.05.2022, 08:39
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Rechtswahl im Kaufvertrag
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Re: Rechtswahl im Kaufvertrag
Nur zur Klarstellung. Eine Rechtswahl kann nicht mehr beschränkt auf das unbewegliche Vermögen getroffen werden, sondern nur noch für das eheliche Güterrecht insgesamt. Entsprechend ist Basiswert der Rechtswahl nicht das Immobilienvermögen der Käufer, sondern das modifizierte Reinvermögen der Käufer...
- 06.04.2022, 20:24
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Rechtswahl im Kaufvertrag
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Re: Rechtswahl im Kaufvertrag
Ja. Das liegt daran, dass ausländische Käufer seit dem 29.01.2019 eine Rechtswahl über das anzuwendende eheliche Güterrecht nicht mehr nur auf das unbewegliche Vermögen (Kaufgegenstand) beschränken können, sondern nur noch allgemein für die gesamte Ehe. Wert daher nach § 100 GNotKG.
- 18.02.2022, 13:42
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Eröffnung/Schließung NAK ohne Einnahmen
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Re: Eröffnung/Schließung NAK ohne Einnahmen
Ab 01.01.2022 dürfen Massen erst angelegt werden, wenn auch Werte geflossen sind (§ 21 Abs. 1 NotAktVV).