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- 18.08.2009, 18:58
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- Antworten: 3
- Zugriffe: 2547
Wenn der Beklagte (oder Schuldner) im Prozess einen Anwalt hatte, dann muss auch die Zustellung zwingend an den Anwalt erfolgen. Ich denke das ist der Grund für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt. Bei Vertretung durch einen Anwalt kann eben die Zustellung nicht mit dem Vollstreckungsauftrag verbund...