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von Garfield2805
09.03.2011, 13:35
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Sozialrecht
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Re: Abrechnung Sozialrecht

@ Liesel:

Ist es nicht so, dass das SG Berlin nur eine Anrechnung nach Nr.2503 Abs.2 RVG ausschließt, wenn sich die Verfahrensgebühr nach Nr.3103 VV RVG bemisst?

Das BayLSG geht ja statt dessen sogar von der Nichtanwendbarkeit von Nr.3103 VV RVG selbst aus.
von Garfield2805
09.03.2011, 12:31
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Sozialrecht
Antworten: 17
Zugriffe: 1698

Re: Abrechnung Sozialrecht

Wenn bezüglich der anwaltlichen Tätigkeiten im Widerspruchsverfahren Beratungshilfe bewilligt wurde, wird mittlerweile auch die Anwendung von Nr.3102 VV RVG - statt Nr.3103 VV RVG - vertreten (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.11.2010, L 15 B 617/08 SB KO). Die (zerstrittenen) LSG-Se...
von Garfield2805
09.04.2009, 13:42
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: PKH und Kostenausgleichung ?!?!?SOZIALRECHT ....
Antworten: 6
Zugriffe: 2594

Moment, wenn er hier um PKH geht können die Gebühren für das Antrags- und Widerspruchsverfahren nicht mit berücksichtigt werden. Prozesskostenhilfe erfasst - wie der Name schon sagt - nur die Kosten des gerichtlichen Verfahrens. Über die Kosten des Widerspruchsverfahrens wäre nach § 63 SGB X oder na...