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- 18.03.2011, 08:22
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Sozialrechtliche Abrechnung
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Re: Sozialrechtliche Abrechnung
Wenn ihr gegen 2 Bescheide mit einem Schreiben Widerspruch eingelegt habt, dann rechnet ihr zwei Gebühren nach Nr.2400 ab - aber wenn ihr mit einem Schreiben gegen (4 Bescheide in der Fassung von) 2 Widerspruchsbescheide(n) Klage erhebt, dann rechnet ihr nur eine Verfahrensgebühr ab? Ich bin mir ger...
- 16.03.2011, 11:56
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Betragsrahmen oder Wertgebühren (Sozialrecht)
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Re: Betragsrahmen oder Wertgebühren (Sozialrecht)
Ok, er hat den Widerspruch ja dann offenbar nicht in seiner Eigenschaft als Rentner eingelegt bzw. einlegen lassen. Also müsste § 2 RVG passen
- 16.03.2011, 10:22
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Betragsrahmen oder Wertgebühren (Sozialrecht)
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Re: Betragsrahmen oder Wertgebühren (Sozialrecht)
Genau! Bei dem Gegenstandswert drücke ich aber die Daumen, dass es keine Betragsrahmengebühren sind
- 16.03.2011, 06:16
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Einigungsgebühr bei Verfahren vor dem Integrationsamt?
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Re: Einigungsgebühr bei Verfahren vor dem Integrationsamt?
Ich sehe es im Grunde wie Liesel.
Aber mir würde auch nicht einfallen, welche Regelung im arbeitsgerichtlichen Vergleich zur Entstehung einer Einigungsgebühr im Widerspruchsverfahren führen könnte.
Die Einigung fand (nur) im gerichtlichen Verfahren statt.
Aber mir würde auch nicht einfallen, welche Regelung im arbeitsgerichtlichen Vergleich zur Entstehung einer Einigungsgebühr im Widerspruchsverfahren führen könnte.
Die Einigung fand (nur) im gerichtlichen Verfahren statt.
- 15.03.2011, 11:16
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: HILFE! Abrechnung Sozialgericht
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Re: HILFE! Abrechnung Sozialgericht
Hallo! Nach (ganz) herrschender Meinung führen die Abgabe und Annahme eines Teil anerkenntnisses und die Zurücknahme der weitergehenden Klage nicht zur Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr.3106 VV RVG. Ein Anerkenntnis im Sinne von § 101 Abs.2 SGG ist grundsätzlich nur ein vollumfängliches Anerken...
- 15.03.2011, 09:39
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Vorzeitige Beendigung im Sozialrechtsverfahren
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Re: Vorzeitige Beendigung im Sozialrechtsverfahren
Nein, da bist du schon im falschen VV RVG-Unterabschnitt (Mahnverfahren). Wobei es bei meiner Nr.3305 auch keine Ziffer 2 gibt. :?: Im Verfahren vor dem Sozialgericht (1. Instanz) hast du bezüglich der Verfahrensgebühr regelmäßig nur die Wahl zwischen Nr. 3100, 3101, 3102 und 3103. Wenn Betragsrahme...
- 15.03.2011, 09:32
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: sozialrechtliches Abrechnungsproblem
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Re: sozialrechtliches Abrechnungsproblem
Ob Wertgebühren nach § 2 RVG oder Betragsrahmengebühren nach § 3 RVG entstehen, richtet sich im sozialgerichtlichen Verfahren danach, ob gemäß § 183 SGG das GKG anzuwenden ist oder nicht. War euer Auftraggeber zur Beginn des Rechtsstreits rentenversicherungspflichtig und wurde er (nur) befreit, dann...
- 15.03.2011, 09:22
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Vorzeitige Beendigung im Sozialrechtsverfahren
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Re: Vorzeitige Beendigung im Sozialrechtsverfahren
Unterstellt, der Kläger gehört zu dem von § 183 SGG umfassten Personenkreis und es entstehen gemäß § 3 RVG Betragsrahmengebühren: Da ihr den Auftraggeber bereits im Widerspruchsverfahren anwaltlich vertreten habt, kann für das sozialgerichtliche Verfahren im Grunde nur eine Verfahrensgebühr nach Nr....
- 09.03.2011, 15:16
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Sozialrecht
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Re: Abrechnung Sozialrecht
Gerne!
Die Entfernung zwischen Erzgebirge und meiner Dienststelle dürfte zum Glück so groß sein, dass ich das trotzdem nicht gleich auf meinen Schreibtisch bekomme
Die Entfernung zwischen Erzgebirge und meiner Dienststelle dürfte zum Glück so groß sein, dass ich das trotzdem nicht gleich auf meinen Schreibtisch bekomme
- 09.03.2011, 14:37
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Sozialrecht
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Re: Abrechnung Sozialrecht
Die hälftige Anrechnung nach Nr.2503 Abs.2 RVG soll der Entscheidung zufolge stattfinden. Zum Teil werden dort ja schwere Geschütze aufgefahren (bis hin zu Verfassungswidrigkeit der Rechtsanwaltsvergütung) aber im Grunde läuft es darauf hinaus, dass der RA nicht doppelt benachteiligt werden soll (er...