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von *Nele*
24.11.2009, 16:31
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Gebühren nach VU u. 2. Termin
Antworten: 4
Zugriffe: 641

Hallo
Ja, meiner Meinung nach erhaltet ihr eine 1,2 TG.
von *Nele*
24.09.2009, 15:14
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Auskunftsstufe, welche Gebühren?
Antworten: 1
Zugriffe: 707

Bei der Stufenklage gibt es nur eine Abrechnung und zwar aus dem höhren Streitwert, also entweder Auskunft, oder Unterhalt. Aber meistens ist der Streitwert beim Unterhaltsverfahren höher.
von *Nele*
21.09.2009, 16:58
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Beratungshilfe ohne antrag
Antworten: 11
Zugriffe: 1122

Und spätestens nach Erhalt der Kostennote wird sie bestimmt die Unterlagen für die Beratungshilfe hereinreichen :o)
von *Nele*
21.09.2009, 16:57
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Beratungshilfe ohne antrag
Antworten: 11
Zugriffe: 1122

Nach § 34 RVG, das "übliche" Honorar.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen dann zum Beispiel für eine Erstberatung höchstens 190 Euro.
Kommt halt darauf an, wie lange das Gespräch dauerte und worüber es ging.
von *Nele*
21.09.2009, 16:52
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Rechnungen im Sozialgerichtsverfahren
Antworten: 3
Zugriffe: 482

Es kommt darauf an, um was es geht. Geht es z. B. um einen bezifferten Anspruch, dann hast du natürlich einen Gegenstandswert.
von *Nele*
21.09.2009, 16:38
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Rechnungen im Sozialgerichtsverfahren
Antworten: 3
Zugriffe: 482

Soweit ich in Erinnerung habe, ist das Verfahren ansich kostenfrei, wenn z. B. ein Leistumgsempfänger Kläger oder Beklagter ist. Damit sind aber Gerichtskosten gemeint. Die RA Gebühren sind ja enstanden. Wenn du also aufgrund des Ausgangs des Verfahrens einen Anspruch darauf hast, dass die Gegenseit...
von *Nele*
10.09.2009, 16:39
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwertberechnung
Antworten: 12
Zugriffe: 938

Ja genau, ab Juli 2009 199,00 €.
von *Nele*
10.09.2009, 16:37
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwertberechnung
Antworten: 12
Zugriffe: 938

Nein, GW ist nur Rückständ und laufender Unterhalt, keine Zinsen.
Und es steht kein Zeitpunkt in der EA drin?
von *Nele*
10.09.2009, 16:20
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Streitwertberechnung
Antworten: 12
Zugriffe: 938

Wenn ihr - warum auch immer - nur eine Festellung beantragt habt. B. Antragsgegner zu verpflichten, an die Antragstellerin Unterhalt zu zahlen, ist dies kein vollstreckungsfähiger Inhalt.
Mh, also, ich weiß ja wie gesagt nicht, was in eurem Antrag steht und somit in der EA erlassen wurde. ?
von *Nele*
10.09.2009, 16:16
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Kostenfestsetzung bei Anerkenntnisurteil!
Antworten: 25
Zugriffe: 19697

Ich würde sagen das ist nicht richtig, weil ja gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde, somit deine Gebühr 1,0 bei deiner Berechnung komplett weg fällt.
Ich würde das also so machen:

1,0 Verfahrensg.
Auslagen
MwSt.


1,3
1,2
Auslagen
abzüglich 1,0
19 % Mehrwersteuer
GK insgesamt