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- 12.07.2010, 15:56
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Ehescheidung, Abtrennung VA
- Antworten: 4
- Zugriffe: 521
Re: Abrechnung Ehescheidung, Abtrennung VA
Ich würde die 1,2 TG auch aus 17.000 nehmen.
- 01.06.2010, 10:06
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgegühr entstanden?
- Antworten: 11
- Zugriffe: 1345
Re: Terminsgegühr entstanden?
Ja, nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG erhälst du meines Erachtens die Terminsgebühr.
- 01.06.2010, 09:01
- Forum: Fortbildung und Weiterbildung
- Thema: Rechtswirte anwesend?
- Antworten: 8
- Zugriffe: 1307
Re: Rechtswirte anwesend?
Hallo
Ich hab meine letztes Jahr erfolgreich abgeschlossen und stellenweise sind wir echt auf dem Zahnfleisch gekrochen. Also: einfach durchhalten, ihr schafft das schon!
Lg
Ich hab meine letztes Jahr erfolgreich abgeschlossen und stellenweise sind wir echt auf dem Zahnfleisch gekrochen. Also: einfach durchhalten, ihr schafft das schon!
Lg
- 18.05.2010, 16:38
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnungsfrage
- Antworten: 3
- Zugriffe: 374
Re: Abrechnungsfrage
Hi In deinem Beispiel nimmst du die Terminsgebühr doppelt. Ich würde das eh anders machen, wenn du den SW von 1.620,00 € schon holst SW: 1.620,00 GG Auslagen Gerichtlich SW7.800,00 1,3 VG SW1.620,00 0,8 VG abzüglich 0,65 GG dann die Prüfung nach §15 SW:9.420 1,2 TG SW7.800 1,0 EG SW 1.620 1,5 EG Prü...
- 22.04.2010, 16:45
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Strafrecht Zusammenlegung Verfahren
- Antworten: 8
- Zugriffe: 898
Re: Abrechnung Strafrecht Zusammenlegung Verfahren
Bei Strafsachen behälst du die Gebühren, die du vor der Zusammenlegung erhalten hast, alle danach anfallenden Gebühren nur noch in der Sache, dessen Az dann führt.
Z. B. je Grund- und Verfahrensgebühr, dann Zusammenlegung, Terminsgebühr also nur noch ein Mal.
Z. B. je Grund- und Verfahrensgebühr, dann Zusammenlegung, Terminsgebühr also nur noch ein Mal.
- 23.03.2010, 16:27
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Abrechnung außergerichtliche Vertretung
- Antworten: 6
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Re: Abrechnung außergerichtliche Vertretung
Hi
Da erhälst du eine Gebühr nach Nr. 4302 VV RVG + Auslagen.
Da erhälst du eine Gebühr nach Nr. 4302 VV RVG + Auslagen.
- 12.02.2010, 11:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Verwaltungssache
- Antworten: 3
- Zugriffe: 365
- 11.02.2010, 10:36
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung + Prüfung § 15 III
- Antworten: 16
- Zugriffe: 920
- 11.02.2010, 09:57
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung + Prüfung § 15 III
- Antworten: 16
- Zugriffe: 920
- 01.02.2010, 13:38
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: PKH-Prüfungsverfahren nach welcher Tabelle abrechnen?
- Antworten: 6
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