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- 23.07.2020, 16:26
- Forum: Erbrecht
- Thema: neuer Erbschein nach Beendigung Testamentsvollstreckung
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- Zugriffe: 1874
Re: neuer Erbschein nach Beendigung Testamentsvollstreckung
Nein, es muss kein komplett neuer Erbscheinsantrag beurkundet werden. Es reicht der Antrag beim Nachlassgericht, den Erbschein mit Testamentsvollstreckervermerk einzuziehen und einen neuen Erbschein ohne Beschränkung zu erteilen. Kosten werden aber auch hierdurch ausgelöst.
- 23.07.2020, 16:15
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Wiederkaufvertrag
- Antworten: 1
- Zugriffe: 1116
Re: Wiederkaufvertrag
Ich kenne den ursprünglichen Kaufvertrag nicht. Wenn sich Gemeinden/Städte bei Kaufverträgen mit Bauverpflichtung ein Rückkaufsrecht vorbehalten, ist in der Regel für die Gemeinde/Stadt eine Vollmacht für diesen Fall enthalten. Die Gemeinde muss aber zunächst schriftlich den Widerruf vom Kaufvertrag...
- 04.02.2019, 16:15
- Forum: Erbrecht
- Thema: Erbscheinsverfahren / kein rechtliches Interesse?
- Antworten: 5
- Zugriffe: 2668
Re: Erbscheinsverfahren / kein rechtliches Interesse?
Welche Staatsangehörigkeit hat die Alleinerbin? Hat der Erblasser ein handschriftliches Testament hinterlassen? Welche Staatsangehörigkeit hatte der Erblasser?
- 23.08.2017, 11:52
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: RA-Micro Sammelthread Updates/Patches
- Antworten: 616
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Re: RA-Micro Sammelthread Updates/Patches
Patch-Version 2017.08.002 vom 09.08.2017 Was soll man dazu sagen? Uns fehlen hier langsam die Worte. Nach dem Aufspielen sind hier sämtliche Hochleistungsrechner auf früheres DOS-Niveau abgesunken. Unsere Nacktschnecken im Garten sind schneller. AltGr+j kann man zwar aufrufen und eine Berechnung vor...
- 11.12.2015, 17:02
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Zurückbehaltungspflicht des Notars
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Re: Zurückbehaltungspflicht des Notars
Ich glaube nicht, dass ich hier einem persönlichen Missverständnis unterliege. Zahlt der Käufer nicht, stelle ich eine vollstreckbare Kostenrechnung zu und lasse über den Gerichtsvollzieher zustellen und im Anschluss hieran vollstrecken. Stellt sich heraus, dass der Käufer zahlungsunfähig ist - aus ...
- 11.12.2015, 09:23
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Zurückbehaltungspflicht des Notars
- Antworten: 9
- Zugriffe: 2516
Re: Zurückbehaltungspflicht des Notars
Guten Morgen, ich danke zunächst einmal für die Antworten.Es geht hier weder um Probleme im Kostenrecht noch um eine möglicherweise zulässige Vorlagesperre oder um die Möglichkeit, vor Beurkundung einen Kostenvorschuss zu verlangen, sondern um die simple Frage, ob es zulässig ist, dass eine Vertrags...
- 10.12.2015, 11:10
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Zurückbehaltungspflicht des Notars
- Antworten: 9
- Zugriffe: 2516
Zurückbehaltungspflicht des Notars
Einen schönen guten Morgen in die Forumsgemeinde. Meine Frage richtet sich an die Experten in der Vertragsgestaltung. Ich hoffe auf reichhaltige Meinungsäußerung und ggf. Hinweise auf Recvhtsprechung. Es geht um folgendes Problem: Neuerdings fordern Städte bei Verkauf von Grundstücken die Aufnahme f...
- 06.02.2015, 13:04
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Gebühr für Grundbuchberichtigung nach Erbscheinserteilung
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Re: Gebühr für Grundbuchberichtigung nach Erbscheinserteilun
Nix, weil falsche Sachbehandlung. Der Grundbuchberichtigungsantrag hätte sofort mit in den Erbscheinsantrag gehört. Das Nachlassgericht reiche in der Regel eine weitere Ausfertigung vom ERbschein unmittelbar an das Grundbuchamt zur (meist kostenfreien) Grundbuchberichtigung.
- 21.02.2014, 17:06
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: elektronische Übermittlung Grundbuchauszug
- Antworten: 2
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Re: elektronische Übermittlung Grundbuchauszug
Hallo,
hab es ausprobiert. Bei mir unter RA-Micro der gleiche Käse. Ich kann noch nicht einmal den Betrag ändern.
hab es ausprobiert. Bei mir unter RA-Micro der gleiche Käse. Ich kann noch nicht einmal den Betrag ändern.
- 19.08.2013, 15:41
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Einholung Apostille nach GNotKG
- Antworten: 8
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Re: Einholung Apostille nach GNotKG
Ich würde die Gebühr zweimal ansetzen, weil die Gebühr ja für jede Urkunde gesondert anfällt, wenn nach dem GNotKG abzurechnen ist und die KostO nicht in Betracht kommt.