die hat nichts im KFA verloren.pidellal hat geschrieben:Kostenausgleichungsantrag gemacht für eine außergerichtliche Tätigkeit
richtig so.pidellal hat geschrieben:der PC spuckt mir am Ende nur 40,00 statt 60,00 € aus.
die hat nichts im KFA verloren.pidellal hat geschrieben:Kostenausgleichungsantrag gemacht für eine außergerichtliche Tätigkeit
richtig so.pidellal hat geschrieben:der PC spuckt mir am Ende nur 40,00 statt 60,00 € aus.
nein. Vollstreckungsabwehrklage geht nur dann, wenn kein Einspruch möglich ist.KaTh hat geschrieben:Was sagt ihr zur Vollstreckungsabwehrklage? Wäre die vorliegend möglich oder nicht?