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von niva
29.03.2010, 10:42
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil
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Re: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil

Für die Titelumschreibung dürften keine Gerichtskosten anfallen, ich bin mir aber nicht ganz sicher.
von niva
29.03.2010, 10:07
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil
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Zugriffe: 417

Re: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil

Du schickst das Originalurteil und die Abtretungsvereinbarung an das Prozessgericht und beantragst die Titelumschreibung, das Urteil und die Abtretungsvereinbarung werden dann miteinander verbunden und nochmal an den Schuldner zugestellt und dann kannst du den umgeschriebenen Titel wieder beim Volls...
von niva
26.03.2010, 09:16
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Antrag Unterhalt
Antworten: 4
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Re: Antrag Unterhalt

Es sind jetzt nicht mehr Kläger und Beklagter, sondern Antragsteller und Antragsgegner und die Parteien heißen jetzt Beteiligte und wie du schon geschrieben hast, ist es ein Antrag und keine Klage mehr.
von niva
23.03.2010, 14:36
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Dauer außergerichtliches Einigungsverfahren gem. § 305 InsO
Antworten: 2
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Dauer außergerichtliches Einigungsverfahren gem. § 305 InsO

Ich habe von Insolvenzrecht leider nicht besonders viel Ahnung und die Suchfunktion hat mir auch nicht weitergeholfen. Wir haben vor über zwei Jahren im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuchs unsere Forderung mitgeteilt und seitdem tut sich nichts mehr. Auf telefonische Nachfrage wurde mi...
von niva
18.03.2010, 11:12
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr
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Re: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr

§ 51 II FamFG, ob es aber jetzt noch einen §§ im GewSchG gibt weiß ich leider nicht
von niva
18.03.2010, 10:58
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr
Antworten: 5
Zugriffe: 6078

Re: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr

Ich würde sagen, dass du nur die 3100 abrechnen kannst. Soweit ich weiß, ist in einem Eilverfahren keine mündliche Verhandlung notwendig.
von niva
12.03.2010, 12:32
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Rücknahme des Widerspruchs gegen Mahnbescheid
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Re: Rücknahme des Widerspruchs gegen Mahnbescheid

Nr. 3101 wenn du den Antrag noch nicht bei Gericht eingereicht hast, wenn du ihn bereits eingereicht hattest die 3100
von niva
12.03.2010, 12:19
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren
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Re: Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren

Die Kosten nach Nr. 3335 werden vollständig auf das nachfolgende Verfahren angerechnet, daher kannst du nur die 3100 gegenüber der Staatskasse abrechnen.
von niva
12.03.2010, 09:52
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Berufung Familiensache
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Re: Berufung Familiensache

Familienrecht ist Zivilrecht. Hier gelten die gleichen Regeln für die TG, wenn also die Voraussetzungen für die TG vorlegen, kannst du sie auch abrechnen.