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- 29.03.2010, 10:42
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil
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Re: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil
Für die Titelumschreibung dürften keine Gerichtskosten anfallen, ich bin mir aber nicht ganz sicher.
- 29.03.2010, 10:07
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil
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Re: Zwangsvollstreckung aus abetretenem Urteil
Du schickst das Originalurteil und die Abtretungsvereinbarung an das Prozessgericht und beantragst die Titelumschreibung, das Urteil und die Abtretungsvereinbarung werden dann miteinander verbunden und nochmal an den Schuldner zugestellt und dann kannst du den umgeschriebenen Titel wieder beim Volls...
- 26.03.2010, 09:16
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Antrag Unterhalt
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Re: Antrag Unterhalt
Es sind jetzt nicht mehr Kläger und Beklagter, sondern Antragsteller und Antragsgegner und die Parteien heißen jetzt Beteiligte und wie du schon geschrieben hast, ist es ein Antrag und keine Klage mehr.
- 23.03.2010, 15:14
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Dauer außergerichtliches Einigungsverfahren gem. § 305 InsO
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Re: Dauer außergerichtliches Einigungsverfahren gem. § 305 InsO
Dann werde ich das mal versuchen.
- 23.03.2010, 14:36
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Dauer außergerichtliches Einigungsverfahren gem. § 305 InsO
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- Zugriffe: 722
Dauer außergerichtliches Einigungsverfahren gem. § 305 InsO
Ich habe von Insolvenzrecht leider nicht besonders viel Ahnung und die Suchfunktion hat mir auch nicht weitergeholfen. Wir haben vor über zwei Jahren im Rahmen eines außergerichtlichen Einigungsversuchs unsere Forderung mitgeteilt und seitdem tut sich nichts mehr. Auf telefonische Nachfrage wurde mi...
- 18.03.2010, 11:12
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr
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Re: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr
§ 51 II FamFG, ob es aber jetzt noch einen §§ im GewSchG gibt weiß ich leider nicht
- 18.03.2010, 10:58
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr
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Re: Gewaltschutzgesetz, einstweilige Anordnung - Terminsgebühr
Ich würde sagen, dass du nur die 3100 abrechnen kannst. Soweit ich weiß, ist in einem Eilverfahren keine mündliche Verhandlung notwendig.
- 12.03.2010, 12:32
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Rücknahme des Widerspruchs gegen Mahnbescheid
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Re: Rücknahme des Widerspruchs gegen Mahnbescheid
Nr. 3101 wenn du den Antrag noch nicht bei Gericht eingereicht hast, wenn du ihn bereits eingereicht hattest die 3100
- 12.03.2010, 12:19
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren
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Re: Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren
Die Kosten nach Nr. 3335 werden vollständig auf das nachfolgende Verfahren angerechnet, daher kannst du nur die 3100 gegenüber der Staatskasse abrechnen.
- 12.03.2010, 09:52
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Berufung Familiensache
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Re: Berufung Familiensache
Familienrecht ist Zivilrecht. Hier gelten die gleichen Regeln für die TG, wenn also die Voraussetzungen für die TG vorlegen, kannst du sie auch abrechnen.