Das hab ich nicht ganz bekappst. In Verkehrssachen darf man sich gleich nen Anwalt nehmen aber die Hebegebühr darf der dann nicht verlangen?Liesel hat geschrieben:Dann kannst du definitiv keine Hebegebühr berechnen.
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- 06.07.2010, 12:11
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Hebegebühr
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Re: Hebegebühr
- 06.07.2010, 11:03
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- Thema: Hebegebühr
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Re: Hebegebühr
Logo auf mein Konto, sonst bekomme ich ja nicht unbedingt zeitnah etwas vom Zahlungseingang mit.Liesel hat geschrieben:Auf welches Konto hast du denn die Zahlung verlangt, auf das RA-Konto oder direkt auf das Konto der Mandantschaft?
- 06.07.2010, 10:54
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- Thema: Hebegebühr
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Re: Hebegebühr
Für was genau hast Du die Hebegebühr verlangt? Hast Du Schadenersatz etc. die von der Vers. gezahlt wurden an den Mandanten weitergeleitet oder was genau? Ich habe neben der 1,3 Geschäftsgebühr die Hebegebühr und sie Telekom-Pauschale erhoben. Die Versicherung hatte ja die schadenssumme an mich übe...
- 06.07.2010, 10:47
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Re: Hebegebühr
Ich habe die Gebühr der gegnerischen Versicherung (KfZ-Unfall) in Rechnung gestellt.
- 06.07.2010, 10:39
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Hebegebühr
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Hebegebühr
Hallo,
hat Ihr das schon einmal?
"Die Hebegebühr wird nicht erstattet. Diese wurde nicht angekündigt"
hat Ihr das schon einmal?
"Die Hebegebühr wird nicht erstattet. Diese wurde nicht angekündigt"
- 08.06.2010, 15:54
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzungsantrag
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Re: Kostenfestsetzungsantrag
romex hat geschrieben:Für dieses Urteil habe ich jetzteinen KFA beantragt.
???
Was hast Du denn beantragt???
Die Gerichtskosten!
- 08.06.2010, 15:14
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- Thema: Kostenfestsetzungsantrag
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Kostenfestsetzungsantrag
Hallo,
ein Mandant kam mit einem Urteil (er hat gewonnen und es ohne Anwalt erstritten) bei mir. Für dieses Urteil habe ich jetzteinen KFA beantragt.
Was kann man dafür berechnen?
Danke!
ein Mandant kam mit einem Urteil (er hat gewonnen und es ohne Anwalt erstritten) bei mir. Für dieses Urteil habe ich jetzteinen KFA beantragt.
Was kann man dafür berechnen?
Danke!
- 28.04.2010, 16:49
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren für Mahnbescheid und Begründung nach Widerspruch
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Re: Gebühren für Mahnbescheid und Begründung nach Widerspruch
Wenn du allerdings einen KfB beantragen willst, dann sieht es anders aus, dann kannst du natürlich nur die Abrechnung für das Klageverfahren mit Anrechnung bei Gericht einreichen. Vom Schuldner ist nichts zu bekommen. Wie ich mittlerweile weiß, hat er Privat-Insolvenz angemeldet. also bringt ein KF...
- 28.04.2010, 14:43
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren für Mahnbescheid und Begründung nach Widerspruch
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Re: Gebühren für Mahnbescheid und Begründung nach Widerspruch
Wow!
Super, jetzt schau ich mal nach, was die ganzen Nummern bedeuten
Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Super, jetzt schau ich mal nach, was die ganzen Nummern bedeuten
Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
- 28.04.2010, 14:09
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren für Mahnbescheid und Begründung nach Widerspruch
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Re: Gebühren für Mahnbescheid und Begründung nach Widerspruch
ich habe den Anspruch begründet. vor der mündl. Verhandlung wurde der widerspruch zurück genommenPrimusfuchs hat geschrieben:Hat auch ein Termin stattgefunden?
AB ist die Anspruchsbegründung, denke ich.
VG