ich bin zwar keine Refa, mache aber ab und zu Mahnbescheide. Jetzt hatte ich einen Mahnbescheid, wonach der Gegenstasndswert der vorg. Tätigkeit EUR 3.000,00 betrug. Ich habe als anzurechnende Gebühr 130,56 angegeben. Das wird jetzt moniert.
das hatte ich noch nie. Mandantin hat Rechnung bar bezahlt. Wie verbuche ich das jetzt im Kassenbuch.
Erst Rechnung als Eingang verbuchen und dann als Einlage?
Hallo Ihr Lieben, gem. Ziffer 2 des Vergleichs muss die GEgenseite die Gerichtskosten, die anwaltichen Kosten, gerichtlich und außergerichtlich, bestehend aus GEschäftsgebühr, Verfahrens- und Terminsgebühr, Auslagne und MWST tragen. Die Abrechnung ist doch OK oder: SW 2860,00 1,3 Verfharensgebühr 31...
Nachdem die Gegenseite Widerspruch gegen unseren MB eingelegt hat, liegen nunmehr die Vorausetzungen für die Abgabe des Verfharens vor. Gerichtskosten wurden von uns bezahlt.
Muss ich da einen Schriftsatz an das zuständige Gericht vorbereiten oder Schreiben des zuständigen Gerichts abwarten?