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- 19.04.2016, 14:09
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: vorläufiges Zahlungsverbot und GVFV ab 01.04.2016
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Re: vorläufiges Zahlungsverbot und GVFV ab 01.04.2016
Vielen Dank für die schnelle Reaktion! Ich habe jetzt auch noch weiter recherchiert und bin dabei ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass es mit "Tüftelei" sicher möglich ist, die Vorpfändung mit dem ZV-Formular zu beantragen, jedoch keine effektive Variante. Ich war mir anfangs nur unsic...
- 19.04.2016, 13:40
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: vorläufiges Zahlungsverbot und GVFV ab 01.04.2016
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Re: vorläufiges Zahlungsverbot und GVFV ab 01.04.2016
Hallo, das ist eine sehr interessante Frage. Gerade eben stehe ich nämlich vor diesem Problem. Ich bin davon ausgegangen, dass das Vorläufige Zahlungsverbot nun über das Formular unter Modul J beantragt werden muss, finde aber keinen Platzhalter für die Drittschuldnerangabe und - anschrift. Für eine...
- 26.11.2015, 15:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gehalt pfänden bei der Deutschen Rentenversicherung
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Re: Gehalt pfänden bei der Deutschen Rentenversicherung
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- 25.11.2015, 14:46
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gehalt pfänden bei der Deutschen Rentenversicherung
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Re: Gehalt pfänden bei der Deutschen Rentenversicherung
:thx Super, dass mir so schnell geantwortet wurde! Soll die Lösung tatsächlich so einfach sein? Vielleicht denke ich auch zu kompliziert, da ich in der Vergangenheit einen Fall hatte, wo die Rente eines Beamten gepfändet werden sollte. Nach ewigem Hin-und-Her war schließlich Drittschuldner die Bunde...
- 25.11.2015, 13:15
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gehalt pfänden bei der Deutschen Rentenversicherung
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Gehalt pfänden bei der Deutschen Rentenversicherung
Hallo, wie meine Überschrift es schon erahnen lässt, habe ich vor, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinsichtlich des Gehalts einer Schuldnerin bei der Deutschen Rentenversicherung zu pfänden. Die Schuldnerin lebt und arbeitet in Stralsund. Wer ist hier mein Drittschuldner? Trotz umfangreic...
- 12.06.2013, 15:28
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: 38,50 € GV-Rechnung für Ablehnung Nachbesserung EV ???
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Re: 38,50 € GV-Rechnung für Ablehnung Nachbesserung EV ???
Achso ich habe noch vergessen, dazu zu schreiben, dass im Rahmen der Nachbesserung der GV auch zur Verhaftung beauftragt wurde ...
- 12.06.2013, 15:21
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Offensichtlich zu niedriges Einkommen
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Re: Offensichtlich zu niedriges Einkommen
Er Arbeitseinkommen 900 € netto
Sie kein Einkommen (auch keine Sozialleistungen, wurden angeblich abgelehnt)
Pflegegeld für Tochter 225 €
Kindergeld für den Enkel, der im Haushalt lebt 184 €
Wohngeld 72 €
Gesamteinkommen für 4 Personen 1.381,00 €
Sie kein Einkommen (auch keine Sozialleistungen, wurden angeblich abgelehnt)
Pflegegeld für Tochter 225 €
Kindergeld für den Enkel, der im Haushalt lebt 184 €
Wohngeld 72 €
Gesamteinkommen für 4 Personen 1.381,00 €
- 12.06.2013, 14:20
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: 38,50 € GV-Rechnung für Ablehnung Nachbesserung EV ???
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Re: 38,50 € GV-Rechnung für Ablehnung Nachbesserung EV ???
Danke für die Antwort. Werde es dem GV mitteilen. Habe jetzt schon wieder ein kuriose Rechnung für die Nachbesserung der EV und zwar: Nicht erl. Amtshandlung KV 604 12,50 € Wegegeld bis 10 km KV711 2,50 € Auslagenpauschale 3,00 € Summe 18,00 € Die EV wurde nachbessert und die fehlenden Informationen...
- 12.06.2013, 11:17
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Offensichtlich zu niedriges Einkommen
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Offensichtlich zu niedriges Einkommen
Hallo, ich habe hier ein Vermögensverzeichnis vorliegen, wo meiner Meinung nach, die 4-köpfige Familie von diesem Einkommen nicht leben kann. Das Gesamteinkommen der Familie beträgt ca. 1.400,00 € (Einkommen Ehemann, Wohngeld, Kindergeld, Pflegegeld, kein Arbeitslosengeld I oder II). Ich bin der Mei...
- 11.06.2013, 14:38
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: 38,50 € GV-Rechnung für Ablehnung Nachbesserung EV ???
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Re: 38,50 € GV-Rechnung für Ablehnung Nachbesserung EV ???
Danke für die Antwort. Ich habe jetzt bei nochmaliger Durchsicht bemerkt, dass dies dieselbe Abrechnung ist, wie uns für die Abnahme der Vermögensauskunft ausgestellt wurde. Vielleicht hat der GV nur den Text geändert und versehentlich die Abrechnung drin gelassen!? Ich verstehe aber immer noch nich...