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von Paprika
27.04.2009, 22:35
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV nach Versäumnisurteil ohne Kfb
Antworten: 16
Zugriffe: 2705

Ist manchmal einfacher und spart Zeit. Am besten mal den GVZ anrufen und fragen, ob er damit einverstanden ist. Nicht jeder GVZ macht da mit.
von Paprika
27.04.2009, 22:28
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV nach Versäumnisurteil ohne Kfb
Antworten: 16
Zugriffe: 2705

Das kommt auf den GVZ an. Bei mir hat das schon ein paar mal geklappt. Man braucht für den KfB nicht unbedingt einen neuen ZV-Antrag stellen.

Aber Achtung: Wenn neue Forderungsaufstellung mit KfB dann auch höhe Gebühren.
von Paprika
27.04.2009, 22:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV nach Versäumnisurteil ohne Kfb
Antworten: 16
Zugriffe: 2705

Einfach ZV aus VU machen. Wenn du dann den KfB vorliegen hast, kannst du den mit einer neuen Forderungsaufstellung immer noch beim GVZ nachreichen (soweit die ZV noch läuft).
von Paprika
24.04.2009, 14:33
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zusammenrechnungsantrag gem. § 850 e ZPO
Antworten: 9
Zugriffe: 3804

Hallo,

ganz einfach: Antrag bei Gericht stellen, dass die 2 Einkommen zu addiren sind und gleichzeitig auch den Antrag auf Nichtberücksichtigung Unterhaltspflichtiger.

LG
von Paprika
23.04.2009, 21:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zusammenrechnungsantrag gem. § 850 e ZPO
Antworten: 9
Zugriffe: 3804

Hallo, in der Zeitschrift RENOpraxis Ausgabe April 2009 war genau zu diesen Thema ein Beitrag enthalten. Das LG Oldenburg hat ein Urteil erlassen, dass nur unterhaltsberechtigte Personen Berücksichtigung finden, wenn auch tatsächliche Unterhaltszahlungen laufen. Da der Schuldner keinen Unterhalt zah...
von Paprika
23.04.2009, 21:04
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Betreuungssache
Antworten: 1
Zugriffe: 770

Hallo,

ich würde sagen, dass du 2 Kostenrechnungen machen kannst.

Die 1. für die Beschwerde vor dem LG und die 2. für die weitere Beschwerde vor dem OLG.

Viele Grüße
Paprika
von Paprika
23.04.2009, 21:02
Forum: PKH & Co. KG
Thema: PKH - Anrechnung außergerichtliche Beratungskostennote!
Antworten: 1
Zugriffe: 1369

Hallo, eigentlich müsste die Beratungsgebühr auf das anschließende gerichtliche Verfahren angerechnet werden. Prüfe jedoch noch mal genau, worum es bei der Beratung ging. Meistens ist in der Beratung Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat u. a. enthalten. Wenn also die Beratung um die ander...
von Paprika
16.02.2009, 23:29
Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
Thema: Pfändung von Forderungen aus einer selbstständigen Tätigkeit
Antworten: 9
Zugriffe: 5142

Hallo,

am besten GVZ beauftragen. Der kann bei einem Selbständigen auch Kassenpfändung durchführen. Gleich mit Antrag auf Abgabe EV. Das Formular für die EV ist dann wesentlich ausführlicher. Dort stehen auch ausstehende Forderungen drinne, die du ggf. pfänden kannst.

Viele Grüße
Paprika
von Paprika
16.02.2009, 23:25
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Verbundverfahren mit einstweiliger Anordnung
Antworten: 4
Zugriffe: 1026

Hallo, ich würde die eAO extrag abrechnen. Bei der eAO richtet sich der Streitwert nach der Kostenordnung, im Verbund nach ZPO. Die eAO ist eine schnelle Entscheidung für die Zeit bis zur Scheidung. Sachen, die im Verbund mit anhängig sind, richten sich für die Zeit ab Scheidung. Viele Grüße Paprika
von Paprika
19.01.2009, 21:20
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: BGH zur Fristvers./Anforderungen a. d. Postausgangskontrolle
Antworten: 1
Zugriffe: 868

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis. Habe mir die BGH-Entscheidung angesehen.

Viele Grüße
Paprika