Hallo Ihr Lieben, wenn ein Anwalt sich nur bestellt hat, Akten anforderte, kleine Einlassung machte und sodann Strafbefehl kam - sonst nix -, kann ich dann so abrechnen: 4100 4104 4106? Oder ist das Humbug?? Sorry, aber hab nicht so viel Ahnung, da ich nicht nicht viel Strafsachen abgerechnet habe. ...