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- 12.04.2011, 15:13
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
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Re: Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
habe die Sache zunächst erfolgreich an meinen Chef weitergegeben. Leider ist sie heute wieder auf meinem Tisch gelandet. Chef hat gesagt, ich soll jetzt einfach die 0,8 Verfahrenswert unter Berücksichtigung des § 15 III RVG beantragen. Wie muss mein KFA aussehen? Nur die Mehrkosten der RA-Gebühren? ...
- 22.02.2011, 11:18
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
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Re: Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
Naja, noch nicht wirklich.Ich habe die Sache erstmal zur Seite geschoben. Die Tendenz geht aber dahin, dass wir versuchen werden, eine KFA über die Mehrkosten nach § 15 Abs. 3 mit einer 0,8 Gebühren festsetzten zu lassen und dann abwarten, was der Rechtspfleger sagt. Danke der Nachfrage. Sobald ich ...
- 18.02.2011, 11:58
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
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Re: Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
Hat niemand mehr eine Idee? Unabhängig von der Frage, ob tatsachlich eine RA-Gebühr entstanden ist, was wären denn die Mehrkosten, die man festsetzen lässt. Die tatsächliche 0,8 Gebühr nach 3101 VV RVG oder nur die Differenz, die sich nach Addition der Verfahrenswert in max. Höhe von 1,3 rechnerisch...
- 17.02.2011, 11:40
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
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Gebühren Kosten gegeneinander aufgehoben aber Mehrkosten
Hallo Leute, ich habe mal wieder eine verzwickte Sache und benötigte daher Eure Hilfe. Es geht um ein Scheidungssache mit VA. Wir haben den Antragsteller (AS) vertreten. Die Gegenseite (Ag) hat versucht im Scheidungsverbund unzulässigerweise eine Zahlungsklage über säumigen Kindesunterhalt zu erhebe...
- 07.01.2011, 12:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV aus 2 Titel GV Vermerk Überzahlung auf einem Titel u. a.
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Re: ZV aus 2 Titel GV Vermerk Überzahlung auf einem Titel u.
Bin ich mir eben nicht sicher.
- 06.01.2011, 12:58
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kosten für eV bei Umzug Schuldner nach Terminierung zur eV
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Kosten für eV bei Umzug Schuldner nach Terminierung zur eV
Hallo Zusammen, ich weiß, dass das Thema schon mehrfach behandelt wurde, aber irgendwie passt das alles nicht so ganz bei mir. Ich habe auch gelesen, dass man die Gebühr für die eV nur einmal erhält. Aber gilt das auch in meinem Fall? Folgender Sachverhalt: Es erfolgte eine ZV Kombiantrag mit Abgabe...
- 06.01.2011, 10:30
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Reisekosten Kostenausgleichsantrag
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Re: Reisekosten Kostenausgleichsantrag
Da der Mandant und der RA am gleichen Ort sind und das Gericht in einerm anderen Bundesland liegt, kann der RA die Kosten selbstverständlich festsetzen lassen. Es sei denn der RA hat seinen Wohnsitz (nicht nur der KAnzleisitz zählt) in Bayern. Vgl Vormerkung Teil 7 VV RVG Das mache ich regelmäßig un...
- 06.01.2011, 10:22
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV aus 2 Titel GV Vermerk Überzahlung auf einem Titel u. a.
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- Zugriffe: 978
Re: ZV aus 2 Titel GV Vermerk Überzahlung auf einem Titel u.
Eine direkt Unpfändbarkeitsbescheinigung habe ich nicht erhalten. Nur die Terminierung zur Abgabe der eV und edie Rückgabe der Titel.
Kann ich denn jetzt nochmal neu die Zwangsvollstreckung betreiben? Oder darf ich nur noch eV beantragen?
Kann ich denn jetzt nochmal neu die Zwangsvollstreckung betreiben? Oder darf ich nur noch eV beantragen?
- 06.01.2011, 10:19
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vergleich wg. Kindes- und Trennungsunterhalt
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Re: Vergleich wg. Kindes- und Trennungsunterhalt
Vollstreckungsverjährung für zukünftige Unterhaltstitel beträgt 3 Jahre nach § 197 Abs. 2 BGB. Anders wenn Rückstände tituliert sind, dann 30 Jahre. Eventuell kannst Du dennoch vollstrecken, wenn die Hemmungswirkung des § 207 BGB vorliegt. Allerdings kann, was wohl nicht ganz unstreitig ist, auch ei...
- 05.01.2011, 13:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vergleich wg. Kindes- und Trennungsunterhalt
- Antworten: 6
- Zugriffe: 573
Re: Vergleich wg. Kindes- und Trennungsunterhalt
Sorry, habe ich noch vergessen. Ansonsten gilt § 36 EGZPO.
Gruß
Sodoku
Gruß
Sodoku