auch dir.
Darf ich das nun so verstehen, dass meine oben genannten Kosten rechtmäßig erhoben wurden?
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- 01.04.2011, 11:37
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kosten des GVZ bei nicht durchgeführter Räumung + Rücknahme
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- 31.03.2011, 15:10
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kosten des GVZ bei nicht durchgeführter Räumung + Rücknahme
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Re: Kosten des GVZ bei nicht durchgeführter Räumung + Rückna
aber leider hilft mir das nicht weiter- und was sollen denn sonstige Gebühren sein? Die machen auch was sie wollen. Naja vielleicht meldet sich noch ein Spezi
- 30.03.2011, 12:00
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kosten des GVZ bei nicht durchgeführter Räumung + Rücknahme
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Kosten des GVZ bei nicht durchgeführter Räumung + Rücknahme
Hallo zusammen. Ich habe einen Räumungsauftrag bei einem GVZ eingereicht. Der GVZ teilte mit, er würde am 24.03.2011 die Räumung durchführen. Ich habe aber bereits am 14.03.2011 den Auftrag per Telefax zurückgenommen. Wie siehts Gebührentechnisch aus? Der GVZ rechnete ab: KV 240 Räumung 25,00 KV 604...
- 09.06.2010, 10:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Wegegeld bei Nachbesserungsantrag????
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Re: Wegegeld bei Nachbesserungsantrag????
das heißt also dann doch, dass KEINE weiteren Auslagen anfallen dürfen?
- 28.05.2010, 09:32
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Wegegeld bei Nachbesserungsantrag????
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Wegegeld bei Nachbesserungsantrag????
:mahlzeit Ich habe einen ganz ganz :streit ...Gerichtsvollzieher, der absoluten mist macht (haben öfter mit dem zu tun) Jetzt habe ich einen Nachbesserungsantrag gestellt, da er die Daten der Eltern nicht angegeben hat (der Schuldner nutzt das Konto eines Dritten) dann rief er hier an und meinte &qu...
- 07.12.2009, 11:37
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Welchen Streitwert nehme ich für Abrechnung?
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- 07.12.2009, 10:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Welchen Streitwert nehme ich für Abrechnung?
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Welchen Streitwert nehme ich für Abrechnung?
Guten morgen.
Wir haben Deckung von der Rechtsschutz erhalten, in Höhe von 250 T € für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Im Prozess wurde der Streitwert aber auf 40 T € festgesetzt. Welchen nehme ich jetzt für die Verfahrensgebühr? 250 T € oder 40 T €?
Dankeeee
Wir haben Deckung von der Rechtsschutz erhalten, in Höhe von 250 T € für ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Im Prozess wurde der Streitwert aber auf 40 T € festgesetzt. Welchen nehme ich jetzt für die Verfahrensgebühr? 250 T € oder 40 T €?
Dankeeee
- 01.10.2009, 10:49
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Unterliegt ein Inkassounternehmen dem Standesrecht?
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- 30.09.2009, 12:58
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Unterliegt ein Inkassounternehmen dem Standesrecht?
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mhhhhhhhhhhh supi dankeeeee erstmal
Da bedanke ich mich für die Infos.....
Ja, wie ich es mir schon gedacht habe...... unterliegen nicht dem Standesrecht.
So ein mist, naja gut, dann muss ich mal sehen, wie ich hier weitermache.....
Dankeeeeeeee
Ja, wie ich es mir schon gedacht habe...... unterliegen nicht dem Standesrecht.
So ein mist, naja gut, dann muss ich mal sehen, wie ich hier weitermache.....
Dankeeeeeeee
- 30.09.2009, 11:49
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Unterliegt ein Inkassounternehmen dem Standesrecht?
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Unterliegt ein Inkassounternehmen dem Standesrecht?
Hallo und guten morgen ihr Lieben!!!! Ich habe ein Problem in einer Akte, wir haben die Vertretung gegenüber einem Inkassounternehmen angezeigt, Sendenachweis in den Akten und dem Inkassounternehmen mitgeteilt, dass jeglicher Schriiftverkehr mit uns zu führen ist. Jetzt setzt sich das Inkassounterne...