Die Suche ergab 468 Treffer

von refana87
19.11.2007, 14:11
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

ach tschuldigung 2.400 € waren es. Hiervon 7 % sind 168 €. Der Unterhaltsanspruch (3/7) beträgt 1028,57 €, zusammen also1.196,57 €. Pfändbar nach 850 c sind 143,40 € und 7/10 sind dan 100,38 € (da haben sich die Ersteller des Buches wohl verrechnet)
von refana87
19.11.2007, 13:58
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

Ja wie schon gesagt, es wird nichts pfändbar sein. Bei beispielsweise 2.500,00 € Einkommen sind gerade mal 127,40 € pfändbar und das ohne Kinder.
von refana87
19.11.2007, 13:30
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

Im § 850c ZPO.
@secret72
Die Billigkeit ist erst gegeben, wenn wie in meinem Beispiel geschrieben, der Unterhalt + Taschengeldanspruch über der Pfändungsfreigrenze liegt und hiervon sind dann 7/10 zu pfänden.
von refana87
19.11.2007, 13:04
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

Hier ist das Beispiel aus meinem Buch: Monatliches (bereinigtes) Nettoeinkommen des Ehepartners, hiervon 7 % ist der Taschengeldanspruch. 3/7 des bereinigten Nettoeinkommen ist der Unterhaltsanspruch des Schuldners. Dann rechnest Du Taschengeld und Unterhalt zusammen und dann schaust Du in der Tabel...
von refana87
15.10.2007, 12:26
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Klageauftrag - Mandant meldet sich nicht
Antworten: 21
Zugriffe: 6685

ja ist richtig so
von refana87
13.09.2007, 21:09
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

Darüber ist nichts in der EV angegeben.
Das scheinen ja "schlauer" Schuldner zu sein. Die Tochter ist bald aus dem Alter für die Unterhaltsberechtigung raus, spätestens da hab ich ihn. Ist schon frustrierend.
von refana87
13.09.2007, 17:05
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

Die sind Lohn. Aber meiner Meinung nach und auch der Meinung nach des Mandanten (die ich ihm vorher nicht gesagt) habe bringt eine Arbeitslohnpfändung in diesem Fall nichts. 1. wenn die Tochter noch als unterhaltsberechtigt gezählt wird, liegt das Gehalt unter der Grenze. 2. wenn die Tochter nicht a...
von refana87
13.09.2007, 16:46
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

OK da reden wir jetzt nur aneinander vorbei.
Mir geht es jetzt hauptsächlich um die Taschengeldpfändung bzw. um deren Berechnung in diesem Fall und nicht um Arbeitslohnpfändung oder Kontopfändung.
von refana87
13.09.2007, 16:15
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

Und? Was soll das bringen? Kündigen wird sie ihn sicher nicht und für den Fall, dass ich begründen kann, dass die Tochter kein Unterhalt braucht, wird sie einfach die Gehaltshöhe ändern. Ist doch klar.

Besteht hier jetzt die Möglichkeit der Taschengeldpfändung oder nicht?
von refana87
13.09.2007, 16:09
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
Antworten: 36
Zugriffe: 11444

Der Arbeitgeber ist seine Ehefrau!
Und ein Konto hat er nicht!