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- 12.02.2008, 12:00
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: EILT! vorläufiges Zahlungsverbot ohne Titel?
- Antworten: 21
- Zugriffe: 17826
- 17.01.2008, 14:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
- Antworten: 36
- Zugriffe: 11445
- 17.01.2008, 10:48
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Nachlasspfleger § 779 ZPO
- Antworten: 26
- Zugriffe: 9600
- 16.01.2008, 17:02
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Taschengeldanspruch richtig berechnen
- Antworten: 36
- Zugriffe: 11445
- 03.01.2008, 16:08
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenstandswert bei Abmahnung wegen gewerblichen Handel?
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- Zugriffe: 861
Re: Gegenstandswert bei Abmahnung wegen gewerblichen Handel?
Feuergirl hat geschrieben: Wir haben jetzt die Gegenseite angeschrieben, dass unsere Mandantin nicht wettbewerbswidrig handelt.
- 03.01.2008, 13:38
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenstandswert bei Abmahnung wegen gewerblichen Handel?
- Antworten: 6
- Zugriffe: 861
- 03.01.2008, 12:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenstandswert bei Abmahnung wegen gewerblichen Handel?
- Antworten: 6
- Zugriffe: 861
- 03.01.2008, 11:08
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenstandswert bei Abmahnung wegen gewerblichen Handel?
- Antworten: 6
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Gegenstandswert bei Abmahnung wegen gewerblichen Handel?
Hallo, ich weiß nicht was für ein Gegenstandswert hier anzusetzen ist. Also folgender Sachverhalt: Unsere Mandantin verkauft bei ebay privat Nahrungsergänzungsmittel. Sie hat eine E-Mail bekommen in der sie aufgefordert wurde den Verkauf zu unterlassen weil sie wettberwerbswidrig handeln würde. Es w...
- 29.11.2007, 14:23
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Unterhaltszahlung f. vorbehaltslos erklären. Gegenstandswert
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- 29.11.2007, 14:16
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Unterhaltszahlung f. vorbehaltslos erklären. Gegenstandswert
- Antworten: 3
- Zugriffe: 478
Unterhaltszahlung f. vorbehaltslos erklären. Gegenstandswert
Hallo Ihr Lieben, weiß grad nicht so recht weiter. Ich habe eine Klage in der ich unter anderem beantrage die unter Vorbehalt geleisteten Unterhaltszahlungen für Vorbehaltslos zu erklären. Was nehme ich da für einen Gegenstandswert? Den Betrag einfach oder sehe ich es wie rückständige Unterhaltszahl...