Hallo Moli,
zu diesem Thema steht etwas in der neuen AGS 2/2009.
Gruß creepery
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Eine kleine Rechtschreibfrage
Hallo,
heißt es "des zu erlassenen Kostenfestsetzungsbeschlusses" oder "des zu erlassenden Kostenfestsetzungsbeschlusses"?
Je länger ich darüber nachdenke, desto unsicherer werde ich.
MfG Creepery
heißt es "des zu erlassenen Kostenfestsetzungsbeschlusses" oder "des zu erlassenden Kostenfestsetzungsbeschlusses"?
Je länger ich darüber nachdenke, desto unsicherer werde ich.
MfG Creepery