du kannnst auch die rechnung zurückfordern, aber welcher Mandant macht das schon??
Unterschied ist ganz einfach: ne gutschrift, wenn rechnung schon bezahlt, sonst storno
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- 22.05.2009, 12:39
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- Thema: EA III - Büroorganisation (Frage 2)
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- 11.05.2009, 08:51
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also ich weiß nicht, ob meine Erklärung zum Storno richtig ist, aber ich bin der Meinung, man muss eine Rechnung stornieren (auch wenn es im System den Betrag ausgleicht und 0 ergibt), weil die ausgewiesene USt auf der falschen Rechnung lt. UStG an das Finanzamt abgeführt werden muss. Nach Korrektur...
- 07.05.2009, 22:03
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- 07.05.2009, 21:49
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hallo, dies ist wahrscheinlich mein erster Eintrag hier, hab aber leider so selten zeit für das internet. für diese aufgabe musste ich es doch einmal durchforschen und habe folgendes gefunden: R 188a UStR 2008 Berichtigung von Rechnungen (1) Nach 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, ... kann eine Rechnung berichti...