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- 17.10.2008, 18:35
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erledigungsgebühr bei Klagerücknahme Sozialgericht
- Antworten: 4
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Die Mandantin klagt wahrscheinlich nur nicht weiter, weil keine PKH bewilligt wurde und ihr die Kohle fehlt. das Verfahren am SG ist gerichtskostenfrei (§ 183 SGG) und die Anwaltsgebühr ist bereits angefallen. Wirtschaftliche Gründe dürften also für die Klagerücknahme nicht ausschlaggebend gewesen ...