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- 23.07.2008, 09:05
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anzeigeerstattung abrechnen
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uii Danke @ StineP und für die Beratung fällt natürlich die Grundverfahrensgebühr nr. 4100 VV nicht an, da ja kein richtiges Strafverfahren vorhanden war! und das andere Verfahren, rechne ich das als Ordnungswidrigkeitsverfahren ab? (ein Verfahren wurde auch nicht eingeleitet, Sache wurde halt in di...
- 23.07.2008, 07:51
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anzeigeerstattung abrechnen
- Antworten: 3
- Zugriffe: 529
Anzeigeerstattung abrechnen
So meine erste Frage an euch: :D wir haben den Mandanten beraten und danach eine Strafanzeige gegen den Gegner gestellt. (Verfahren wurde jedoch mangels öffentlichem Interesse nicht weiterverfolgt von der StA) Wie rechne ich das ab? Nr. 4302 VV RVG lediglich? Paralell zur Strafanzeige haben wir auch...