*kopfeinzieh*
Ja, davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen, dass dieses nach Anerkenntnis auch ergehen wird....?!
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- 16.03.2011, 10:34
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Annerkenntnis vor Termin
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- 16.03.2011, 10:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Annerkenntnis vor Termin
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Re: Annerkenntnis vor Termin
Bei Anerkenntnis gibt es m. E. immer eine 1,2 Terminsgebühr.
- 16.03.2011, 10:20
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Hilfe!!! KFA/ Anrechnung - mal wieder :-(
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Re: Hilfe!!! KFA/ Anrechnung - mal wieder :-(
Hallo! Also ich bin ja auch Azubine, und hab es in der Schule so gelernt, wie Liesel es Dir erklärt hat.
Ich würde auch so abrechnen.
Vielleicht hat sie ja was falsch mitgeschrieben oder so?! Passiert mir auch manchmal.
Liebe Grüße
Yusha
Ich würde auch so abrechnen.
Vielleicht hat sie ja was falsch mitgeschrieben oder so?! Passiert mir auch manchmal.
Liebe Grüße
Yusha
- 24.02.2011, 10:39
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
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Re: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
Hallo gkutes, also ich hab jetzt mit der Rechtspflegerin telefoniert, die meint, dass nur der Vergleich gilt und demnach auch so die Kosten geltend gemacht werden sollen. Das Einzige was zu beachten ist, ist dass die Gerichtsgebühr bei 3,0 bleibt, weil vor dem Vergleich ein VU ergangen ist. Aber das...
- 23.02.2011, 15:15
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- Thema: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
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Re: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
Ich erreich die Rechtspflegerin einfach nicht....
- 23.02.2011, 11:14
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
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Re: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
Ich werd Dich später "aufklären" - HAHA.
Ich check das erstmal hier mit meinem Chef, dann melde ich mich nochmal.
Ich führe auch sehr gerne Fachgespräche....nur das sie bei mir noch nicht nach "Fach" klingen
Aber ich geb mir die größte Mühe...
Bis später!
Ich check das erstmal hier mit meinem Chef, dann melde ich mich nochmal.
Ich führe auch sehr gerne Fachgespräche....nur das sie bei mir noch nicht nach "Fach" klingen
Aber ich geb mir die größte Mühe...
Bis später!
- 22.02.2011, 18:28
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- Thema: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
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Re: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
Also ein Einspruch über den Restbetrag wurde definitiv nicht eingelegt. Einen Beschluss darüber dass das VU im Übrigen aufrechterhalten bleibt gibt es auch nicht. Ich kann nur aus unserem Schriftsatz auf den Einspruch hin herauslesen, dass er nicht wie behauptet 210 €, sondern nur 140 € gezahlt hat....
- 22.02.2011, 17:44
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- Thema: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
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Re: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
Sorry, ich wollt mich nicht wiederholen, mich nur nochmal erklären :) Also, ich hab jetzt nochmal nachgesehen, und hier steht nirgendwo, dass das VU im Übrigen aufrechterhalten bleibt. (kann gut sein, dass Du mich jetzt für vollkommen bekloppt hältst :) ) Aber Du hast natürlich Recht, denn de facto ...
- 22.02.2011, 17:17
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
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Re: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
Das VU entscheidet über die Räumung und Zahlung in Höhe von 870 €. Dann Einspruch über 210,00 € der im VU zugesprochenen 870 €. Im Termin wurde sich dann verglichen. Das VU bleibt also nicht bestehen. Vergleich: Der Beklagte verpflichtet sich die Wohnung zu räumen. Der Beklagte zahlt zum Ausgleich d...
- 22.02.2011, 16:46
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
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Re: Gegenstandswertberechnung nach VU und Klageerweiterung
Das 1. VU erging über die Räumung und die begehrten 870,00 €.
Dann wurde Einspruch über 210,00 € der 870,00 € eingelegt.
Klageerweiterung über weitere 730,00 €.
Der Rest wie oben. (Also Termin und Vergleich im Termin)
Danke für Deine Berichtigung bzgl. der Abrechnung/Geltendmachung im KfA
Dann wurde Einspruch über 210,00 € der 870,00 € eingelegt.
Klageerweiterung über weitere 730,00 €.
Der Rest wie oben. (Also Termin und Vergleich im Termin)
Danke für Deine Berichtigung bzgl. der Abrechnung/Geltendmachung im KfA