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von Schlumpf71
03.02.2011, 16:34
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zwangsvollstreckung wg. Lieferung/Herausgabe
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Re: Zwangsvollstreckung wg. Lieferung/Herausgabe

Ich würde dem Schuldner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und mit Ersatzvornahme drohen. Die Kosten der Ersatzvornahme können dann ganz normal - wie ein Zahlungstitel - vollstreckt werden. Die Kosten der Ersatzvornahme sollten aber angemessen sein, sonst droht Vollstreckungserinnerung....
von Schlumpf71
03.02.2011, 16:01
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Einziehung eines Erbscheins
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Re: Abrechnung Einziehung eines Erbscheins

Es fällt die Gebühr nach Nr. 3101 VV RVG an, aber nur, wenn der RA lediglich den Antrag stellt und die Entscheidung entgegennimmt. Bringt der RA auch Sachvortrag, löst dies eine 1,3 Gebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus. In streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit , gilt Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG...
von Schlumpf71
03.02.2011, 15:46
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Einziehung eines Erbscheins
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Re: Abrechnung Einziehung eines Erbscheins

§ 108 Einziehung des Erbscheins
Für die Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins wird die Hälfte der vollen Gebühr erhoben. § 107 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Die Gebühr bleibt außer Ansatz, wenn in demselben Verfahren ein neuer Erbschein erteilt wird.
von Schlumpf71
03.02.2011, 15:31
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Schuldner vor Abgabe der EV verzogen
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Re: Schuldner vor Abgabe der EV verzogen

Habt Ihr denn den Titel zurückerhalten? Es muss neuer Antrag gestellt werden, da anderer GV zuständig. Die Kosten für die ZV an sich fallen dann aber nicht mehr an. :hund
von Schlumpf71
02.02.2011, 11:34
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Anrechnung von Zahlungen vor Inso-Verfahren
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Re: Anrechnung von Zahlungen vor Inso-Verfahren

Vielen Dank und noch einen schönen Arbeitstag.

:wippe
von Schlumpf71
02.02.2011, 11:20
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Anrechnung von Zahlungen vor Inso-Verfahren
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Anrechnung von Zahlungen vor Inso-Verfahren

Hallo, habe eine Frage und komme irgendwie allein nicht weiter: Schuldner hat vor Einleitung des Inso-Verfahrens geringe Zahlungen geleistet. Jetzt muss die Forderung angemeldet werden. Nun die Frage: Wie müssen die geleisteten Zahlungen angerechnet werden? Ganz normal nach § 367 BGB? Habe irgendwie...
von Schlumpf71
15.02.2010, 11:59
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Frist 10 Tage!
Antworten: 10
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:dafuer