Mittlerweile habe ich mich getraut, meine Kollegin zu fragen, diese hat mir dazu gesagt: Da das ja zur eidesstattlichen Versicherung dazu gehört (und hier ja im RVG (§ fällt mir grad auf die Schnelle ned ein) die Begrenzung auf €1.500,00 geregelt ist), ist der Gegenstandswert hier auch nur aus € 1.5...