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- 21.02.2012, 11:59
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnungsfrage
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Re: Abrechnungsfrage
Wenn ihr außergerichtlich gar nix gemacht habt, dann kannste auch keine Geschäftsgebühr abrechnen. Bei der Abrechnung für das Gerichtsverfahren fehlt die 1,0 Einigungsgebühr. Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr!
- 31.01.2012, 15:37
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gegenstandswert TZV
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Re: Gegenstandswert TZV
Als Gegenstandswert für die Einigungsgebühr ist der Wert des Anspruchs anzunehmen, der durch den Vertrag i.S.d. Nr. 1000 VV RVG/den Vergleich erledigt wird. In der Regel wird die Einigungsgebühr nach dem eingeklagten Betrag entstehen. Sie entsteht nicht nach dem Betrag, auf den sich geeinigt/verglic...
- 26.01.2012, 09:42
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Zwei Verfahren werden in einem Vergleich beendet
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Re: Zwei Verfahren werden in einem Vergleich beendet
Genau. Es wurden ja beide Angelegenheiten in einem Termin verhandelt, deshalb gibts TG aus dem gesamten Streitwert
- 25.01.2012, 13:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Zwei Verfahren werden in einem Vergleich beendet
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Re: Zwei Verfahren werden in einem Vergleich beendet
Ist das ein Mehrwert? Wenns ein "normaler" Vergleich ist, würde ich so abrechnen: 1,3 VG aus € 7.300 1,2 TG aus 7.300,00 1,0 EG aus 8.900,00 Wenn Mehrwert, dann so: 1,3 VG aus 7.300,00 0,8 VG aus 8.900,00 (§ 15) 1,2 TG aus 16.200,00 1,5 EG aus 8.900,00 1,0 aus 7.300,00 (§15) Ich hab gelese...
- 21.12.2011, 13:48
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Termingebühr Anerkenntnis
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Re: Termingebühr Anerkenntnis
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- 21.12.2011, 12:21
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Termingebühr Anerkenntnis
- Antworten: 7
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- 21.12.2011, 12:16
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Termingebühr Anerkenntnis
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Re: Termingebühr Anerkenntnis
Wie geht denn das? War gerade in meinem Profil und ich krieg das nicht hin... ![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
![Geschockt :?](./images/smilies/icon_confused.gif)
- 21.12.2011, 12:00
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Termingebühr Anerkenntnis
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Termingebühr Anerkenntnis
Hallo,
ich steh auf dem Schlauch: Wir haben ein einstweiliges Anordnungsverfahren zum Kindesunterhalt. Der Gegner hat schriftlich anerkannt es erging Beschluss. Ist da jetzt ne Terminsgebühr entstanden?
Für Eure Hilfe schon mal herzlichen Dank
ich steh auf dem Schlauch: Wir haben ein einstweiliges Anordnungsverfahren zum Kindesunterhalt. Der Gegner hat schriftlich anerkannt es erging Beschluss. Ist da jetzt ne Terminsgebühr entstanden?
Für Eure Hilfe schon mal herzlichen Dank
- 10.10.2011, 13:15
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Beschwerde wegen Versorgungsausgleich
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Re: Beschwerde wegen Versorgungsausgleich
"Normal" abgerechnet? Normal heißt eigentlich, daß man richtig abrechnet, also die Gebühren, die tatsächlich auch entstanden sind. :roll: Ich meinte mit "normal", dass ich die 1,6 Verfahrensgebühr und eine 1,0 Einigungsgebühr abgerechnet habe, weil ich jetzt nach Recherche meine...
- 10.10.2011, 13:01
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Beschwerde wegen Versorgungsausgleich
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Re: Beschwerde wegen Versorgungsausgleich
Adora Belle hat geschrieben:So ist das.
Ich hab jetzt einfach mal "normal" abgerechnet. Ist eh VKH; das Gericht streicht schon von selber, wenns nicht stimmt
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