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- 17.12.2010, 12:40
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsverteter
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Re: Terminsverteter
Das habe ich mir auch gedacht. Er macht nur hin und wieder mal ne Sache für Freunde, ansonsten ist er anderweitig tätig. Danke! D. h. er soll die üblichen Gebühren abrechnen, die für ihn selbst entstanden sind, sprich 1,3, 1,2 plus 1,0 und zusätzlich die 150,00 € für den TV versuchen, die vermutlich...
- 17.12.2010, 12:25
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsverteter
- Antworten: 8
- Zugriffe: 499
Terminsverteter
Habe einen befreundeten Anwalt, der selbständig ist, aber keine Reno hat únd mich um Hilfe gebeten hat. Leider habe ich mit der Sache selbst ein Problem. Wer kann mir helfen? Mandant mit Sitz in Schwalbach beauftragt meinen Freund in Berlin mit einem Mandat vor dem AG Saarl...... Mein Freund beauftr...
- 02.12.2010, 13:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gegenanwalt im ZV-Antrag mit angeben
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- Zugriffe: 584
Gegenanwalt im ZV-Antrag mit angeben
Sorry, für die absolut dämliche Frage! Habe dies noch nie gemacht, aber so eben überlege ich, ob ich den Gegenanwalt im Rubrum des ZV-Antrages für den Schuldner mit angeben muss, wenn der Schuldner anwaltlich vertreten war im Prozess. Weiß auch nicht, warum ich auf diese Idee komme, bin mir gerade v...
- 01.12.2010, 18:21
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Versorgungsausgleich
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- Zugriffe: 512
Re: Abrechnung Versorgungsausgleich
Ja, dass fragt man sich häufiger.
Vielen Dank!
Vielen Dank!
- 01.12.2010, 17:57
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Versorgungsausgleich
- Antworten: 2
- Zugriffe: 512
Abrechnung Versorgungsausgleich
Hallo, hier mal wieder eine Frage. Ein Freund von mir (Rechtsanwalt) hat einen Mandanten vertreten, lediglich im Versorgungsausgleichverfahren. Das Scheidungsverfahren hat er damals nicht gemacht. Er hat lediglich eine Vertretungsanzeige gemacht und einen Schriftsatz. Dann wurde durch Beschluss über...
- 17.11.2010, 12:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus notarieller Urkunde in eigener Sache
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Re: Vollstreckung aus notarieller Urkunde in eigener Sache
Hm, jetzt habe ich zwei unterschiedliche Aussagen, wo kann ich das denn nachlesen?
Ich dachte auch, dass keine Kosten entstehen, mein Chef will es aber schwarz auf weiß sehen.
Hat jemand zufällig Lektüre darüber?
Ich dachte auch, dass keine Kosten entstehen, mein Chef will es aber schwarz auf weiß sehen.
Hat jemand zufällig Lektüre darüber?
- 17.11.2010, 10:47
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus notarieller Urkunde in eigener Sache
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- Zugriffe: 772
Vollstreckung aus notarieller Urkunde in eigener Sache
Hallo, ich möchte aus einer notariellen Urkunde vollstrecken. Wir waren als Notar tätig und meine Kollegin hat nun eine vollstreckbare Urkunde erstellt. Sie ist zugestellt und ich soll nun die Vollstreckung einleiten. Frage: Mir ist so, als dass ich irgendwo mal gelesen hätte, dass ich in diesem Fal...
- 10.11.2010, 12:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung von Stammeinlage
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Re: Pfändung von Stammeinlage
Vielen Dank,
dann begebe ich mich mal auf die Sache nach dem Text für den Geschäftsanteil.
acilegna
dann begebe ich mich mal auf die Sache nach dem Text für den Geschäftsanteil.
acilegna
- 10.11.2010, 11:19
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung von Stammeinlage
- Antworten: 2
- Zugriffe: 686
Pfändung von Stammeinlage
Hallo Ihr Lieben, habe einen Titel in eigener Sache gegen einen Schuldner. (Privattitel) Habe herausgefunden, dass dieser zwischenzeitlich seit 04.11.2010 Geschäftsführer einer GmbH ist. Nun dachte ich, ich könne das Geschäftsführergehalt pfänden. Jedoch erklärte mir meine Kollegin aus dem Notariat,...
- 05.11.2010, 11:18
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Irgend etwas pfändbares dabei?
- Antworten: 11
- Zugriffe: 1121
Re: Irgend etwas pfändbares dabei?
Hallo,
sorry, habe gerade erst gesehen, ihr vollstreckt gegen den eigenen Mandanten. Dann natürlich die Titel nicht aushändigen . Die Sache kannst Du im Augenblick abhaken. Versuch es in drei Jahren noch mal. Aus Kostenersparnis zuvor eine EV-Anfrage dann machen.
LG
acilegna
sorry, habe gerade erst gesehen, ihr vollstreckt gegen den eigenen Mandanten. Dann natürlich die Titel nicht aushändigen . Die Sache kannst Du im Augenblick abhaken. Versuch es in drei Jahren noch mal. Aus Kostenersparnis zuvor eine EV-Anfrage dann machen.
LG
acilegna