Also mir hat man jetzt gesagt, dass ich im Klageantrag zu 2. den Betrag ermitteln soll der raus kommt bei einer 0,65 Gebühr aus dem Streitwert von 1795,71 EUR und da würde dann 123,45 EUR raus kommen.
Und diese Berechnung muss ich auch unten bei dem Verzugsschaden mit hinschreiben
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- 13.10.2010, 12:17
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
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- 13.10.2010, 11:52
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
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Re: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
Ahhhhhhhhhhhhhhh also der Betrag 897,84 EUR ist 50 % der Summe 1.795,71 EUR!!
- 13.10.2010, 11:48
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
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Re: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
Der Betrag aus dem 1. Klageantrag ist eine neue Forderung!!! Wir hatten am 03.09.2010 eine Rechnung gestellt über den Streitwert von 1.795,71 EUR (1,3 Geschgeb. usw.) Das ergab einen Wert von 234,65 EUR. Die Gegenseite hat am 10.09.2010 einen Betrag von 120,67 EUR überwiesen, den Rest nicht! Der Bet...
- 13.10.2010, 11:45
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Re: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
Ich habe einach eine 1,3 Geschgeb aus dem Betrag von Ziffer 1 gemacht, gute Frage ob das so richtig ist.
Ohwei ich komme gar nicht mehr klar hier...!
Ohwei ich komme gar nicht mehr klar hier...!
- 13.10.2010, 11:27
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Re: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
Das ist mein Antrag der diktiert wurde: 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 897,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2010 zu zahlen. 2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläge...
- 13.10.2010, 11:18
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Re: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
Ok ich beantrage in der Klage, dass die Beklagten die außergerichtlichen Kosten von dem neuen Streitwert zahlen. Und am Ende steht in der Klage Ferner wird der durch die außergerichtliche Tätigkeit der diesseitigen Bevollmächtigten entstandene Verzugsschaden geltend gemacht, der sich wie folgt berec...
- 13.10.2010, 11:00
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Re: Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
Also wir haben wohl eine RG gestellt an die Haftpflichtversicherung des Gegners. Diese hat mitgeteilt, dass sie nur 50 % zahlen wird und hat diese auch nur gezahlt. Wegen den restlichen 50 % klagen wir jetzt. Also muss ich gar nichts beachten, sondern einfach eine 1,3 Verf.geb aus dem neuen Streitwe...
- 13.10.2010, 10:34
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Anrechnung Geschgeb wenn nur halb bezahlt
Hallo meine Liebe, Sachverhalt: Wir haben eine außergerichtliche Rechnung gestellt von 1,3 Geschgeb. Nr. 2300 VV RVG Davon hat der Gegner 50 % bezahlt, den Rest klagen wir jetzt ein. Jetzt stellt sich mein Chef die Frage, wie das mit der Anrechnung funktioniert, wie sieht die Rechnung aus, wenn ich ...
- 21.09.2010, 15:05
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Re: Vollstreckung eines Vergleiches
Ja aufgefordert wurde der Gegner ja, aber er zahlt einfach nicht, deswegen ja vollstrecken.
Ok, dann werde ich mal eine ganz normale Vollstreckung machen und danke Euch
Ok, dann werde ich mal eine ganz normale Vollstreckung machen und danke Euch
- 21.09.2010, 14:43
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung eines Vergleiches
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Vollstreckung eines Vergleiches
Hallo meine Lieben, ich bin gerade an einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit dran. Wir haben einen Vergleich, wo wir schon eine vollstreckbare Ausfertigung haben und die wir auch schon von Anwalt zu Anwalt zugestellt haben. Jetzt gehts also ins eingemachte :mrgreen: In dem Vergleich steht: Die Parte...