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- 24.05.2024, 14:05
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Satzungsänderung und GF-Bestellung/Abberufung
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Re: Satzungsänderung und GF-Bestellung/Abberufung
Ja, das stimmt wohl bzw. ist jedenfalls herrschende Meinung. Hatte ich gestern ganz übersehen, sorry und danke köster für den Hinweis hierzu!
- 23.05.2024, 15:45
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Satzungsänderung und GF-Bestellung/Abberufung
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Re: Satzungsänderung und GF-Bestellung/Abberufung
Wie "köster" mit folgender Ergänzung: Ob die Streichung von einem Satz aus der Satzung mit 30.000 € (bwz. 1 % Stammkapital falls niedriger) oder mit 5.000 € nur wegen § 105 Abs. 5 GNotKG bewertet werden kann, hängt davon ab, was genau in diesem Satz der gestrichen wird, steht. Wenn es nur ...
- 15.05.2024, 12:54
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: General- u. Vorsorgevollmacht nebst Patienten- u. Betreuungsverfügung Einzelperson
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Re: General- u. Vorsorgevollmacht nebst Patienten- u. Betreuungsverfügung Einzelperson
Bei der Erteilung einer Einzelperson für mehrere Bevollmächtigte liegt nur eine gegenstandsgleiche Erklärung vor (vgl. z. B. Korintenberg/Diehn GNotKG 22. Aufl. 2022, § 109 Rn. 233). Bei den in den Beispielen gefundenen gegenseitigen Vollmachten von Eheleuten wird ja auch für die verschiedenen Gegen...
- 06.05.2024, 17:07
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Liste der Gesellschafter
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Re: Liste der Gesellschafter
Ja, Gebühr KV 24101 i.V.m. KV 21200 (1,0) aus 10 - 30 % Wert Stammkapital. Wird die Ges.-liste unter Erzeugung von XML-Strukturdaten übersandt 0,2 Geb. KV 22114 aus Gw. des Entwurfs, vgl. Ländernotarkasse, Leipziger Kostenspiegel, 4. Aufl. 2024, Rn. 21.1102 ff. Ob XML-Format nötig ist wird streitig ...
- 06.05.2024, 15:29
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Wert Verzicht Ehegattenunterhalt bei Scheidungsfolgenvereinbarung
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Re: Wert Verzicht Ehegattenunterhalt bei Scheidungsfolgenvereinbarung
Möglicherweise hat der Notar - einer Sollvorschrift in § 19 GNotKG folgend - für die einzelnen Positionen der Werte auch den oder die betr. §§ des GNotKG in der Rechnung angegeben, aus denen sich dieser Wert ergibt. Für den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt könnten das §§ 97, 52 sein. Für die Ber...
- 24.04.2024, 16:51
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Anmeldung zum Vereinsregister
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Re: Anmeldung zum Vereinsregister
Du solltest die Frage nicht in diese Rubrik (Gebührenrecht Rspr.) einstellen, sondern bei Notariat - Fachbereich. Habe es gerade schon gemeldet an Admins, aber versehentlich Notariat allgemein statt Notariat Fachbereich angegeben (Notariat allgemein wäre auch nur spezielle Rechtsprechungsdatei, ein ...
- 24.04.2024, 16:26
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Änderungen durch Gesellschafterbeschluss UG
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Re: Änderungen durch Gesellschafterbeschluss UG
Die drittletzte Zeile verstehe ich nicht ganz. In dem Absatz davor ist am Ende zu ergänzen um "Mindestwert jedoch 30.000 € (siehe § 105 Abs. 4 Nr. 1 am Ende)", so dass sich Gesamtwert von 60.000 € ergibt. Notarkosten-Dienst (Unterstützung bei Notarkostenberechnungen, auch Rückständen, Stre...
- 24.04.2024, 16:21
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: eGbR Berechnung Grundbuchantrag ohne UVZ Nr
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Re: eGbR Berechnung Grundbuchantrag ohne UVZ Nr
25204 allein zu zitieren wäre für den Kostenschuldner m. E. nicht transparent genug. M. E. müsste noch i.V.m. KV 241012, KV 21201 hinzugefügt werden.
o,5-Gebühr
Geschäftswert wohl ca. 10 % - 20 % des Grundstückwerts § 46 (vgl. z. B. Diehn, Notarkostenberechnungen, 9. Aufl. 2024, Rn 888 ff., 889 b)?
o,5-Gebühr
Geschäftswert wohl ca. 10 % - 20 % des Grundstückwerts § 46 (vgl. z. B. Diehn, Notarkostenberechnungen, 9. Aufl. 2024, Rn 888 ff., 889 b)?
- 24.04.2024, 16:07
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Elektronisches Handelsregister
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Re: Elektronisches Handelsregister
Erste Frage: Ja. Alternativ käme m. E. nur eine noch höhere Gebühr KV 24101 i.V.m. 21200 (1,0 Mindestgebühr 60 Euro) in Betracht, wenn man in Betracht zieht, dass nicht die HR.-Anmeldung an sich geändert oder ergänzt wird, sondern "nur" ein Antrag wie beschrieben zum Austausch der Anlagen ...
- 20.04.2024, 19:13
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Elektronisches Handelsregister
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Re: Elektronisches Handelsregister
Vielleicht je Vorgang eine Entwurfsgebühr für Ergänzung / Änderung HR.-Anmeldung KV 24102 i.V.m. KV 21201 (0,5) - Mindestgebühr 30 € - aus Wert § 105 Abs. 5 von 5.000 € + XML-Gebühr 0,2 nach KV 22114. Notarkosten-Dienst (Unterstützung bei Notarkostenberechnungen) entgeltlich - günstig - siehe www.fi...