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von Martin Filzek
18.01.2009, 12:31
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Löschungszustimmung Mitberechtigter
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Nichts. Allerdings kann man für einen Begl.-vermerk, der mehrere Unterschriften umfasst (was auch möglich ist, wenn sie an versch. Tagen geleistet wurden; maßgeblich für die Urkundenrolle Eintragungsdatum ist dann der Tag, an dem der Notar den Begl.-vermerk unterschreibt, was also auch 3 - 14 Tage z...
von Martin Filzek
16.01.2009, 11:48
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Löschungszustimmung Mitberechtigter
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Siehe § 145 Abs. 1 S. 4 KostO. Danach entsteht m. E. hier nur eine Entwurfsgebühr und keine Beglaubigungsgebühr.
von Martin Filzek
14.01.2009, 17:50
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Löschungszustimmung Mitberechtigter
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So wie der Sachverhalt geschildert ist, kann nur eine Entwurfsgebühr §§ 141, 32, 38 Abs. 2 Nr. 5 a, 145 Abs. 1 S. 1 in Höhe von 5/10 berechnet werden und natürlich keine im Beitrag 9 zuletzt genannten zusätzlichen drei BEglaubigungsgebühren in höhe von 5/10 (es wären ja, falls die Voraussetzungen da...
von Martin Filzek
13.01.2009, 19:01
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Bescheinigung des Notars gem. § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG
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Habe bei dem Link kurze Hinweise geben können. Die Fragen hier oben wegen der unterschiedl. Kostenrechnung "unter dem Vermerk" und einige Angaben bei der Frage in dem Link lassen mich vermuten, dass einige grundlegende Dinge, wie z. B., dass für den Entwurf grds. dieselbe Gebühr wie für di...
von Martin Filzek
13.01.2009, 15:36
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Bescheinigung des Notars gem. § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG
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Man muss immer unterscheiden zwischen den "richtigen" Kostenrechnungen des Notars, die an den Kostenschuldner gesandt werden, und den Abschriften von Kostenberechnungen i.S.v. § 154 Abs. 3 KostO, die unter die für die Urkundensammlung bestimmten Expl. gesetzt werden. Letztere sind keine &q...
von Martin Filzek
12.01.2009, 18:05
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Bescheinigung des Notars gem. § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG
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Es entspricht der überwiegenden Mng. (außér OLG Hamm u. OLG Frankfurt u. einige andere?), dass für die Erstellung der Liste der Gesellschafter - da primär eigentlich Pflicht des GF. - bei Übern. durch Notar die Geb. § 147 II aus 10 - 20 % (§ 30 I) des Stammkap. entsteht, und unabhängig davon eine we...
von Martin Filzek
09.01.2009, 18:39
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Bescheinigung des Notars gem. § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG
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M. E. entsteht für die Bescheinigung die Gebühr § 50. Zum Wert wird vertreten, dass es der volle Wert der GmbH-Anteile ist (Reinwert, muss nicht dem Stammkapital entsprechen u. kann auch höher sein), aber wegen der Schwierigkeit der Ermittlung wird i.d.R. und überwiegend auf den Nominalbetrag des St...
von Martin Filzek
21.11.2008, 12:57
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: GmbH Gründung nach neuem Recht
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Am einfachsten ist es, auf die Seite www.musterprotokoll.de zu gehen; dort sind alle Muster zum Herunterladen u. Ausdrucken mit weiteren Informationen für alle Interessierten, wie z. B. Gründer u. Notarangestellte, die nicht so nah am BGBl. u. anderer Fachliteratur sitzen.
von Martin Filzek
05.11.2008, 17:21
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Dokumentenpauschale abrechnen?
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Es ist unüblich und m. E. auch unnötig (evtl. auch falsche Sachbehandlung i.S.v. § 16 KostO; zumindest aber schadensersatzpflichtig für den Notar über das zum Teil aus § 17 BeurkG, nach a. A. aus § 24 BNotO abgeleitete Gebot des billigsten Wegs = Amtshaftungsansprüche nach § 19 BNotO) dem Altgläubig...
von Martin Filzek
29.10.2008, 17:09
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: MoMiG tritt am 01.11.2008 in Kraft
Antworten: 4
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Hier auch von mir einige Literaturtipps: BNotK iniern 4/2008 S. 1 ff. König / Bormann DNotZ 2008, 652 Böhringer BWNotZ 2008, 104 Förl RNotZ 2008, 409 Wicke GmbHG neuer Kommentar Beck-Verlag, ca. 44 oder 48 Euro Wachter ZNotP 2008, 378 Mayer DNotZ 2008, 403 Tebben RNotZ 2008, 441; spepziell zu den Au...