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- 20.03.2014, 12:23
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: KV + Wohnrecht + Übernahme Darlehen
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Re: KV + Wohnrecht + Übernahme Darlehen
Wenn ich nichts übersehe und die Sachverhaltsschilderung alles zur Bewertung Notwendige wiedergibt, könnte gelten: - Der Kaufvertrag ist nach § 47 zu bewerten, wobei gegenüberzustellen sind und dann von beiden Austauschwerten (vgl. auch § 97 III) der höhere Wert den Wert des Beurkundungsverfahrensge...
- 20.03.2014, 12:02
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Mehrere Urkunden,selbe Registerbescheinigung
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Re: Mehrere Urkunden,selbe Registerbescheinigung
Ja, das ist richtig. Geändert hat sich mit GNotKG gegenüber KostO noch, dass grundsätzlich bei (hier nicht vorliegenden) Einsichten in mehrere Register für eine Bescheinigung alle Registereinsichten je Registerblatt zu gesonderten Bescheinigungs-Gebühren führen. Die Auslagen für den Abruf aus dem Re...
- 19.03.2014, 17:00
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Grundbuchberichtigung im KV
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Re: Grundbuchberichtigung im KV
Kann #5 nur vollinhaltlich zustimmen. Soweit die Erklärungen zur Grundbuchberichtigung nur vom Verkäufer abgegeben werden, würde evtl. auch § 30 Abs. 2 GNotKG gegen eine Kostentragung des Käufers sprechen. Zur im letzten Satz in #5 angesprochenen Gerichtskostenbefreiung hat das GNotKG jetzt auch die...
- 19.03.2014, 13:19
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: § 105 Abs. 5 GNotKG
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Re: § 105 Abs. 5 GNotKG
Der Fall aus dem Fragefall ist ein klassischer und unstreitiger Fall von Anmeldungen ohne wirtschaftliche Bedeutung § 105 Abs. 5 GNotKG = 5.000 Euro Wert. Bei Namensänderungen in Bezug auf den Firmennamen ist allerdings immer von wirtschaftlicher Bedeutung auszugehen, insoweit ist der Wert für Anmel...
- 18.03.2014, 10:46
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Treuhandgebühr für Auflage Geld gebende Bank
- Antworten: 2
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Re: Treuhandgebühr für Auflage Geld gebende Bank
Das mit KV 22201 Treuhandgebühr passt nicht, da dort von "Auflagen ... eine Urkunde oder Auszhüge einer Urkunde nur unter bestimmten Bedingungen herauszugeben ..." die Rede ist, während es hier um Auflagen für das hinterlegte Geld geht. Es entsteht insoweit die neue Verwahrungsgebühr(en) a...
- 18.03.2014, 10:32
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Beschaffung der Unterlagen zur Einreichung einer Baulast
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Re: Beschaffung der Unterlagen zur Einreichung einer Baulast
Einreichen beim Bauamt KV 22124 (Festgebühr 20 Euro). Soweit zu dem ganzen Plan mit der Baulast eine Beratung mit dem Notar selbst stattgefunden hat (wohl eher unwahrscheinlich?) evtl. Beratungsgebühr 24101 oder 24102. Ist aber im Hinblick auf die anderen berechneten Gebühren selbst dann nicht unpro...
- 16.03.2014, 13:43
- Forum: Notarfachangestellte / Notarfachangestellter-Ausbildung
- Thema: Treuhandauflage -Notarkosten d. Gläubigerin-
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Re: Treuhandauflage -Notarkosten d. Gläubigerin-
Die Notarkosten wären, wenn sie allein Gegenstand der Treuhandauflage sind, zu berücksichtigen (bei z. B. 30 - 120 Euro Notarkosten entsteht dann Mindestgebühr von 15 Euro, vgl. frühere Fragebeiträge in Abt. GNotKG). Im Fragefall, wo neben dem Darlehensvalutabetrag auch die Notarkosten gefordert wer...
- 13.03.2014, 11:51
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: General- und Vorsorgevollmacht
- Antworten: 3
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Re: General- und Vorsorgevollmacht
Es handelt sich um zwei verschiedene, aus rechtlich zulässigen Gründen zusammen beurkundete, Vollmachten, deren Wert sich wie von ThomasCrown schon beschrieben nach § 98 Abs. 3 GNotKG richtet. "Gegenseitig" kann also nicht im Sinne eines Austauschverhältnisses nach § 97 Abs. 3 GNotKG verst...
- 12.03.2014, 18:40
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Entwurf Gründungsvollmacht
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Re: Entwurf Gründungsvollmacht
Nach meiner Meinung ist die Regelung in Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 letzter Satz (Die Vollzugsgebühr entsteht auch, wenn die Tätigkeit vor der Beurkundung vorgenommen wird) sowie die Vorbem. 2.2 Abs. 2 (Entsteht für eine Tätigkeit eine Gebühr nach diesem Hauptabschitt, fällt bei demselben Notar inso...
- 06.03.2014, 12:29
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Tauschvertrag
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Re: Tauschvertrag
Im Ergebnis wäre das fast egal, denn dadurch, dass ein Vertrag (der zu 2,0 Gebühr nach KV 21100 führt) vorliegt, für den eine Mindestgebühr von 120 Euro bestimmt ist, spielt es für das Gebührenergebnis also keine Rolle, ob der Wert 3.000 oder 6.000 Euro beträgt. Richtig ist beim Wert natürlich wg. §...