Die Suche ergab 114 Treffer

von d771072
22.07.2008, 10:40
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: mehrere Vollstreckungsversuche
Antworten: 11
Zugriffe: 1097

Es ist ja keine NEUE Vollstreckungsmaßnahme, sondern noch die alte, welche noch nicht abgeschlossen war!
von d771072
10.07.2008, 10:49
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus Vergleich
Antworten: 53
Zugriffe: 5438

Wenn der Beklagte/Schuldner im Verfahren anwaltlich vertreten war muß an den Anwalt zugestellt werden. Egal ob nun durch den GV oder von Anwalt zu Anwalt. Ansonsten liegen die Voraussetzungen der ZV nicht vor!
von d771072
10.07.2008, 09:33
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus Vergleich
Antworten: 53
Zugriffe: 5438

Wenn ein Anwalt dabei ist, muß an den Anwalt zugestellt werden. Aber nicht unbedingt von Anwalt zu Anwalt. Es geht natürlich auch durch den GV.
von d771072
10.07.2008, 06:59
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus Vergleich
Antworten: 53
Zugriffe: 5438

Selbstverständlich muß auch im Parteibetrieb an den Prozessbevollmächtigten zugestellt werden. § 172 I ZPO ist hier einschlägig. In Verbindung mit § 191 ZPO. Der Rechtspfleger der die Zustellung moniert hatte, hatte recht. Auch der GV wird, wenn sich aus dem Titel ein Prozessbevollmächtigter ergibt,...
von d771072
09.07.2008, 16:49
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus Vergleich
Antworten: 53
Zugriffe: 5438

Es ist günstiger, wenn es nur ein Auftrag ist. Denn dann gibt es nur eine Auslagenpauschale. Der Unterschied beträgt aber max. 2,50 Euro bei einer Postzustellung.
Ansonsten kommt noch ein Wegegeld hinzu, was den Unterschied vergrößert.
von d771072
09.07.2008, 15:45
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus Vergleich
Antworten: 53
Zugriffe: 5438

Es muß nicht von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden.
Sollte der Titel zu Beginn der ZV nicht zugestellt sein, wird der GV (hier an den Anwalt) zustellen. Auch ohne gesonderten Antrag. Dieser wird unterstellt.
von d771072
09.07.2008, 09:46
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: GV - Rechnung beanstanden?
Antworten: 2
Zugriffe: 1064

Die KV 700, 701 und 713 können selbstverständlich nebeneinander berechnet werden.
Eine Auslagenpauschale fällt bei jeden Auftrag an.
Dokumentenpauschale und Auslagen (Porto) für eine Postzustellung natürlich nur soweit notwendig und angefallen.
von d771072
07.07.2008, 13:26
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: GV-Kosten
Antworten: 14
Zugriffe: 1532

Persönlich zugestellt wurde wohl die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. 1x KV 604 ist die nicht erledigte Pfändung und 1x KV 604 die nicht erfolgte Abnahme der eV. Das einzige was fraglich ist, ist die Ansetzung der Doku-Pauschale. Diese ist nur anzusetzen, wenn keine Abschriften d...
von d771072
02.07.2008, 15:47
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Abgabe EV
Antworten: 13
Zugriffe: 1484

Zum Beispiel mit einer Drittschuldnererklärung, daß der Schuldner nicht mehr beim Drittschuldner beschäftigt ist.
von d771072
25.06.2008, 11:20
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Räumungsauftrag und zustellfähige Anschrift
Antworten: 19
Zugriffe: 1996

Was hat das ZVG mit der Zustellung in einer Räumungssache zu tun?