Hi, zu deinem 2. Problem
Im § 20 JVEG steht, die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 3,00 Euro je Stunde..
Bei Selbstständigen dürften es aber denk ich mehr sein, da kuck ich mal noch nach
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- 08.07.2010, 10:18
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Gebühr für Beantragung ZV-Klausel von ausländischem Urteil
Hi Leute! Haben ein österreichisches Urteil. Die gegnerischen Anwälte wollen jetzt darauf ZV-Klausel bei einem deutschen Gericht beantragen udn berechnen dafür eine 1,3 VG 3100 und jetzt stellen wir uns hier die Frage ob die dafür nicht nur die 0,3 Nr. 3309 VV verlangen können? Was meint ihr????? LG
- 29.10.2009, 17:03
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