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von puppa2402
05.06.2008, 15:41
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Frage zu KFA
Antworten: 16
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Wieso willst Du die darauf hinweisen? Denen gehen die Gebühren doch flöten, oder hab ich da was falsch verstanden? Ihr seid doch Kläger, oder??? Also würde ich ganz still sein und darauf hoffen, dass denen das nicht auffällt. Erspart Euren Mandanten etwas Kohle.
von puppa2402
05.06.2008, 15:27
Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
Thema: Eilt! Urteil ergangen trotz Fristerstreckung
Antworten: 8
Zugriffe: 2230

§ 321 a ZPO Einlegung Abhilfe wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Es handelt sich um eine zweiwöchige Notfrist ab Zustellung des Urteils.
von puppa2402
05.06.2008, 15:21
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Schuldner gestorben, MB beantragt - Gebühren oder nicht ?
Antworten: 9
Zugriffe: 578

:dafuer
Würde ich auch so machen. Die Witwe ist ja Erbin nach dem Schuldner. Ich denke, das die Kosten mit anerkannt werden. Wäre ja noch schöner, wenn man vor jedem MB erst prüfen muss, ob der Schuldner überhaupt noch unter den Lebenden weilt.
von puppa2402
05.06.2008, 15:18
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Hurra, ich hab ein Vorstellungsgespräch
Antworten: 22
Zugriffe: 3509

Also, da drücke ich Dir auch ganz fest die Daumen, dass das klappt. Und die Probezeit ist ja dafür da um zu schauen, ob alles passt. Also Kopf hoch, Augen zu und durch. Klappt schon!!! :daumen
von puppa2402
05.06.2008, 15:09
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: vorläufiges Zahlungsverbot od. Pfüb
Antworten: 87
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Ja, ich mach immer Pfüb original mit drei Abschriften. für GVZ, Schuldner und DS. Alles mit Foko versehen und Titel dabei und los geht´s.
Das ganze mit der Bitte um Zustellung an die Verteilerstelle!
von puppa2402
05.06.2008, 15:05
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: vorläufiges Zahlungsverbot od. Pfüb
Antworten: 87
Zugriffe: 5890

Ja, auf jeden Fall auch über den GVZ!
von puppa2402
04.06.2008, 11:45
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: mündliche Abschlussprüfung am Freitag dem 13. HIILLLFEEEE!
Antworten: 10
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Da gibt´s nur eins: Unterlagen der letzten drei Jahre wälzen. Aber so schlimm wird´s nicht. Hinterher lachst Du darüber. Ging zumindes mir und meinen Kolleginnen so. Aber auf jeden Fall :kopfhoch
von puppa2402
03.06.2008, 16:54
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: EV Antrag VOR Ablauf der 3 Jahre
Antworten: 40
Zugriffe: 3797

Klar, theoretisch schon, aber beim Kombiauftrag spart der GV sich die Arbeit weil er erst überprüft, ob der Schuldner bereits die EV abgegeben hat. Wenn das der Fall ist, braucht er ja gar nichts weiter machen und hat sich einen Weg gespart. Ich würde erstmal abwarten. Wenn du einen Schuldner hast d...
von puppa2402
03.06.2008, 15:35
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Anlagen zur Insolvenzforderungsanmeldung
Antworten: 6
Zugriffe: 1206

Nur zweifach. Also an jedes Formular einmal Anlagen. Aber Original Titel. Sonst wird die Forderung bestritten. Hatte mal einen Chef, der sich regelmäßig geweigert hat, die Originale herauszugeben. Das war dann doppelte Arbeit, weil ich sie nach Aufforderung vom Insolvenzverwalter doch noch rausschic...