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von Maeva
10.10.2008, 21:05
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zwangsvollstreckung nach Inso-Verfahren
Antworten: 12
Zugriffe: 1684

Der aktuelle Stand ist, dass das Insolvenzverfahren eingestellt wurde, weil der Schuldner sich nicht "redlich" verhalten hat. Also kann ich ja jetzt so oder so vollstrecken würde ich sagen... Frage ist nur ob sich das wirklich lohnt.

:flagge
von Maeva
10.10.2008, 19:09
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zwangsvollstreckung nach Inso-Verfahren
Antworten: 12
Zugriffe: 1684

Ich kapier irgendwie gar nix mehr ... :wippe
von Maeva
10.10.2008, 19:00
Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
Thema: Sozialversicherungsausweis
Antworten: 22
Zugriffe: 7129

Also mein Sozialversicherungsausweis ist auch bei der Personalabteilung... die passen schon gut darauf auf :-)
von Maeva
08.10.2008, 20:22
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zwangsvollstreckung nach Inso-Verfahren
Antworten: 12
Zugriffe: 1684

Zwangsvollstreckung nach Inso-Verfahren

Hallo, ich habe da mal ein Problem, und zwar Kann ich erneut vollstrecken nachdem die Stundung der Verfahrenskosten wegen Fehlverhalten aufgehoben wurde? Restschuldbefreiung ist doch dann auch nicht mehr möglich oder? Das Insolvenzverfahren wurde 2002 eröffnet, d. h. diese 6 Jahre sind zwischenzeitl...