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von Daisymaus512
07.01.2009, 16:09
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Zahlungsaufforderung nach VB, welche Gebühr?
Antworten: 3
Zugriffe: 688

:zustimm Silke81
von Daisymaus512
12.12.2008, 12:55
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: GW Klage+Widerklage
Antworten: 10
Zugriffe: 1676

Ich hätte jetzt auch 450.000 + 160.000 angesetzt; verstehe die Auffassung des Gerichts nicht :-(
von Daisymaus512
10.12.2008, 11:38
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Zustellung Pfüb durch GVZ in Briefkasten
Antworten: 6
Zugriffe: 1004

doch das dürfte ausreichen!
von Daisymaus512
09.12.2008, 09:23
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: e.V.
Antworten: 9
Zugriffe: 854

Dieses Problem hatte ich auch schon einmal!

Ich bin ja der Meinung, daß die Gebühr bereits angefallen ist. Ein GVZ hat jedoch einmal zu uns gemeint, daß dem nicht so ist, weil die eV letztlich nicht abgenommen wurde.

Bin mal gespannt, was die anderen schreiben.
von Daisymaus512
25.11.2008, 12:37
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: PKH Ratenzahlung aufgehoben, da 3x nicht bezahlt.
Antworten: 10
Zugriffe: 1723

Ich gehe mal davon aus, daß Ihr erst die PKH-Gebühren von der Justizkasse bekommen habt und noch nicht die weitere Vergütung. Dann könnt Ihr diese weitere Vergütung gegenüber dem Mandanten festsetzen lassen.
von Daisymaus512
25.11.2008, 12:32
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: PKH Ratenzahlung aufgehoben, da 3x nicht bezahlt.
Antworten: 10
Zugriffe: 1723

Ihr müßt nichts an die Justizkasse zurückbezahlen, könnt aber u. U. gegen Euren Mandanten die Differenz zu den Regelgebühren festsetzen lassen.
von Daisymaus512
24.11.2008, 11:15
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Eigene Partei hat PKH,Kostentragung Gegenseite,wie vorgehen?
Antworten: 25
Zugriffe: 4765

Du machst

eine PKH-Abrechnung und

einen Kostenfestsetzungsantrag bezüglich der Regelgebühren und schreibst hier zum Schluß soetwas wie "Hiervon sind die aus der Staatskasse vergüteten/noch zu vergütenden PKH-Gebühren in Abzug zu bringen".
Dann wird nur die Differenz festgesetzt.
von Daisymaus512
24.11.2008, 10:26
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Rücknahme Teil-Widerspruch im streitigen Verfahren
Antworten: 2
Zugriffe: 673

also bedeutet das, daß das Mahngericht einen weiteren VB über die 500 € erlassen wird und darin dann auch die Kosten des streitigen Verfahrens mit enthalten sind (wenn ich dies entsprechend beantragt habe) ?!
von Daisymaus512
24.11.2008, 10:13
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Rücknahme Teil-Widerspruch im streitigen Verfahren
Antworten: 2
Zugriffe: 673

Rücknahme Teil-Widerspruch im streitigen Verfahren

Ich komme mit folgender Sache leider nicht weiter. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen: Gegner hat Teil-Widerspruch gegen MB eingelegt wegen 500 €. VB wegen dem nicht widersprochenen Teil ist ergangen. Wegen der widersprochenen 500 € wurde das stretige Verfahren eingeleitet. Im streitigen Verfahren hat ...