Also, wenn der PÜ schon erlassen und zugestellt ist, schreib ich auch nur noch den Drittschuldner an. Dann hat das AG ja nicht wirklich mehr was damit zu tun...?!!! Weitergeholfen?
Gruß, Manu
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Ja, klar. Meinte §§ 850 c/d ZPO. Danke für eure Antworten. Habe mit meinem Chef überlegt, einfach nen neuen zu beantragen mit dem klaren Hinweis, dass der neue PÜ den alten ersetzt. Zu allem Überfluss hatte sich auch noch das zuständige AG geändert, da der Schuldner (mal wieder) verzogen ist.... Jet...
- 27.10.2006, 14:34
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