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von polli
14.03.2008, 11:18
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Erbvertrag
Antworten: 3
Zugriffe: 1914

Ich gebe dir mal mein Muster aus dem Würzburger Notarhandbuch: Muster: Erbvertrag/nichteheliche Lebensgemeinschaft/Erbeinsetzung "Verhandelt in ... am ... Vor dem Notar ... erschienen Frau ..., geb. am ... in ... Herr ..., geb. am ... in ... beide wohnhaft ... Die Erschienenen erklärten, vor mi...
von polli
14.03.2008, 11:08
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Vollzugsgebühr bei Beglaubigung der Löschungsbewilligung?
Antworten: 3
Zugriffe: 1188

Ja. Kannst du berechnen. Es ist eine eigenständige Urkunde, die nicht dadurch kostenlos beglaubigt wird, dass du bereits im Kaufvertrag eine Vollzugsgebühr berechnet hast. Wäre die Berechtigte zu einem anderen Notar zur Beglaubigung gegangen, hätte dieser ja auch Kosten berechnet, die du dann dem Kä...
von polli
14.03.2008, 11:05
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Bezugnahme auf abgegebene Willenserklärungen!?
Antworten: 15
Zugriffe: 3073

ja Ich hätte Bedenken wegen der fehlenden Auflassung. Ob da eine Bezugnahme auf die alte Urkunde ausreichend ist. Halte ich doch für zweifelhaft. Und da die Parteien so und so an den Tisch müssen, würde ich zumindest die Auflassung für das "vergessene" Grundstück erklären. Ich hätte hier ...
von polli
14.03.2008, 10:45
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Bezugnahme auf abgegebene Willenserklärungen!?
Antworten: 15
Zugriffe: 3073

@Jupp:
Dein Muster ist für den Fall, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits erfolgt ist, richtig?
Wenn diese aber noch nicht erfolgt ist, müßte doch die von mir vorgeschlagene Urkundenergänzung auch funktionieren?!
von polli
14.03.2008, 10:26
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Bezugnahme auf abgegebene Willenserklärungen!?
Antworten: 15
Zugriffe: 3073

Hi brainy! Ich würde eine Urkundenergänzung durch die Beteiligten machen (Vollmacht für Notariatsangestellte dürfte m. E. hier nicht ausreichen, da der Vertragsgegenstand erweitert wird). Etwa so: "Die Erschienenen gaben folgende Urkundenergänzung zu notariellem Protokoll: Wir nehmen Bezug auf ...
von polli
12.03.2008, 08:34
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Erbausschlagung - was schreibt Ihr dem Gericht?
Antworten: 24
Zugriffe: 8863

Unser Muster: In der Nachlassangelegenheit ?? ??, verstorben am ?? - Aktenzeichen ?? - überreiche ich im Auftrag des ?? des Verstorbenen, Herrn/Frau ??, als Anlage die Erbausschlagung vom ?? - Nr. ?? meiner Urkundenrolle Jahrgang 200?? -. Mit freundlichen Grüßen N o t a r Nee, nicht "im Auftra...
von polli
11.03.2008, 14:42
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Erbausschlagung - was schreibt Ihr dem Gericht?
Antworten: 24
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Unser Muster:

In der Nachlassangelegenheit
?? ??, verstorben am ??
- Aktenzeichen ?? -


überreiche ich im Auftrag des ?? des Verstorbenen, Herrn/Frau ??,
als Anlage die Erbausschlagung vom ?? - Nr. ?? meiner Urkundenrolle Jahrgang 200?? -.

Mit freundlichen Grüßen
N o t a r
von polli
11.03.2008, 14:35
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Abtretung von Gewährleistungsansprüche
Antworten: 6
Zugriffe: 7266

Wir machen das meist etwas kürzer als Jupp: "Soweit dem Verkäufer aus der Errichtung oder Renovierung des Kaufgegenstandes etwa noch Gewährleistungsansprüche gegen Dritte zustehen, tritt er diese hiermit an den Käufer ab. Der Käufer nimmt die Abtretung an. Für die Erfüllung derartiger Ansprüche...
von polli
11.03.2008, 14:27
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Kaufvertrag, Käuferin wohnhaft in Italien
Antworten: 4
Zugriffe: 1484

Solange sie die deutsche Staatsbürgerschaft hat, brauchst Du m. E. keine zusätzlichen Belehrungen (für Ausländer) in die Urkunde aufnehmen. Die sogenannte "Angstklausel" (Text: "Der Notar hat die Erschienenen darauf hingewiesen, dass bzgl. dieser Urkunde ausländisches Recht zur Anwend...
von polli
21.02.2008, 22:21
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Ausfüllen des Umschlags für Testamente
Antworten: 20
Zugriffe: 3731

Wir haben noch nie mit Schreibmaschine ausgefüllt, sondern immer per Hand. Natürlich (siehe River_Poet) mit lesbarer Schönschrift. :wink:
Es hat sich noch niemand beschwert.