Hallo,
ich würde eine Gebühr in Höhe von 1,1 nach 3201 RVG (vorzeitige Beendigung) nehmen. Ich gehe davon aus, dass ihr auch für das Berufungsverfahren vor dem OVG beauftragt wart und du die Schriftsätze erhalten hast und dir Gedanken darüber machen musstes.
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- 15.12.2007, 13:45
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Berufungszulassungsverfahren vor dem OVG
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- 27.10.2007, 22:54
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Beschwerde vor OVG
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- 04.10.2007, 21:20
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Widerruf ohne Unterschrift
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Für das Gericht ist es leider nicht wichtig, dass die erste Seite durchgeht, sondern dass der ganze Schriftsatz mit Unterschrift bei Gericht eingeht. Ansonsten muss man Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und einen guten Grund für das Fristversäumnis haben. (Haftungsproblem, wenn Sch...
- 04.10.2007, 21:03
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: PKH bei gerichtlichem Mediationsverfahren?
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Hallo Christina, kannst ja mal berichten, wie es bei Euch ausgegangen ist. Das Thema Mediation nimmt ja immer mehr Raum ein, daher bin ich gespannt, wie es bei Euch ausgeht. Aber wenn diese nicht ausdrücklich vom Richter bestimmt ist, dann wird diese auf Grund der entstehenden Kosten auch nicht unbe...
- 04.10.2007, 12:35
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: PKH bei gerichtlichem Mediationsverfahren?
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Hallo Nine, ich habe mal nachgefragt: Also PKH gibt es nur, wenn die Mediation ausdrücklich vom Gericht angeordnet worden ist (ich denke darüber lässt sich streiten, ob diese unbedingt notwendig ist oder nicht). Dann habe ich noch eine Entscheidung gefunden, wonach ausnahmsweise PKH für dieses Media...
- 01.10.2007, 20:14
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- Thema: PKH bei gerichtlichem Mediationsverfahren?
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- 30.09.2007, 12:13
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: PKH bei gerichtlichem Mediationsverfahren?
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Ich meine, dass diese Gebühren nur anfallen, wenn das Mediationsverfahren auch beendet wird bzw. eine Einigung zwischen den Parteien stattfindet. Wenn das nicht der Fall ist, dann hätte man eine Gebührenvereinbarung für das Mediationsverfahren abschließen müssen. PKH kann man beantragen, die Bewilli...
- 04.08.2007, 11:55
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Disziplinarverf. - Rg. ggn "Bund"? + Rg.-Nr. KFA
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Dazu steht in § 37 Bundesdiszipilnargesetz, dass der Dienstherr die Kosten zu tragen hat, also würde ich mich an die Dienststelle bzw. die dazu gehörige übergeordnete Stelle wenden. Ich kann Dir Montag vielleicht eine präzisere Auskunft geben. Habt ihr einen Kommentar zum Bundesdisziplinargericht in...
- 03.08.2007, 20:52
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Disziplinarverf. - Rg. ggn "Bund"? + Rg.-Nr. KFA
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- 03.08.2007, 20:52
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- Thema: Disziplinarverf. - Rg. ggn "Bund"? + Rg.-Nr. KFA
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Hallo, wenn Du sagst, dass das Disziplinarverfahren außer- und gerichtlich stattgefunden hat und auf Grund Verhandlungsunfähigkeit geendet hast, müsstes Du einen KFA beim Verwaltungsgericht einreichen, da das gerichtliche Verfahren doch vor dem Verwaltungsgericht stattgefunden. Also Du machst einen ...