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von India
25.01.2008, 20:51
Forum: Verfahrensrecht (ZPO)
Thema: Änderung aus 2001 / 188 ZPO / Nachtbeschluß
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also 188 I S. 2 ZPO a.F.=Die Nachzeit umfaßt in dem Zeitraum 01.04. bis 30.09. von 9:00 abends bis 04:00 Uhr morgens und in dem Zeitraum vom 01.10. bis 31.03. von 09:00 abends bis 06:00 Uhr morgens. §758a IV S. 2 ZPO n. F.(neu seit o.g. Reform) = Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21:00 bis 6:00 ...
von India
25.01.2008, 20:39
Forum: Verfahrensrecht (ZPO)
Thema: Änderung aus 2001 / 188 ZPO / Nachtbeschluß
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ich bin zwar noch kein ReFaWi, aber ich denke dafür wurde der § 758a ZPO eingeführt.
von India
25.01.2008, 18:47
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: kurze Hilfe bei Streitwertberechnung Unfallsache bitte!
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@sam29, :zustimm
von India
25.01.2008, 16:15
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Rückzahlung v. Geldern, da Schu. unter Betreuung steht
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:dafuer .. fehlt nur noch...zum Zwecke der Fortbildung, hi hi
von India
25.01.2008, 15:48
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Rückzahlung v. Geldern, da Schu. unter Betreuung steht
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Rückwirkend bekommt sie nix. Wenn Eigentumsvorbehalt bestehen würde, wäre es ab Betreuungsbeginn. Genaues Datum steht dann auf dem Betreuerausweis
von India
25.01.2008, 15:22
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Rückzahlung v. Geldern, da Schu. unter Betreuung steht
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Durch den Einwilligungsvorbehalt wird der Betreute so angesehen wie ein beschränkt Geschäftsfähiger. Da aber hier KEIN Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde, kann sich die Betreuerin m. E. auf den Kopf stellen und schreiben, schreiben, schreiben.............
von India
25.01.2008, 11:53
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Rückzahlung v. Geldern, da Schu. unter Betreuung steht
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Also, die Anordnung der Betreuung ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit. War der BEtreute vorher geschäftsfähig, dann bleibt er es auch. Ist der Betreute also geschäftsfähig, dann kann er auch selbst wirksam weiterhin handeln. Wenn das Gericht aber Einwilligungsvorbehalt angeordnet hätte § 1903 BG...
von India
24.01.2008, 14:40
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Beschwerde Zwangsversteigerungsverfahren
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Aber sind wir denn dann nicht im PkH-Verfahren?? Da erhält doch die Gegenseite keine Gebühren, wenn PkH abgewiesen wurde.

Oder versteh ich das jetzt völlig falsch ????
von India
24.01.2008, 14:13
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Unterhaltsberechnung
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Zugriffe: 549

Ich hab leider die neuen Unterhaltstabellen nicht. Auf jeden Fall nach Gr. 5, 2. Lebensaltersstufe oder, wenn er ehebed. Schulden allein tilgt, dann nach Gr. 4, 2. LAS.
von India
24.01.2008, 12:35
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Unterhaltsberechnung
Antworten: 5
Zugriffe: 549

Also ich würde folgendermaßen berechnen. 12 x Einkünfte netto (wenn selbst. dann 3 Jahre berücksichtigen) Jahresdurchschnitt : 12= mtl. durchschn. Einkommen abzgl. 5 % berufsbed. Aufwendungen abzgl. ev. Vorsorgeaufwendungen (Versicherung) dann mußte in der Unterhaltstabelle nachsehen, was dem Kind z...