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von Natalie2306
08.04.2013, 10:15
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: KfB so nicht nachvollziehbar ?!
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Re: KfB so nicht nachvollziehbar ?!

Meiner Meinung nach muss Du die GeschG in Höhe von 68,25 € anrechnen, da die Gegenseite auch ganz normal eine GeschG nach VV 2300 RVG zahlen muss. Aber ich komme trotzdem nicht auf den festgesetzten Bertrag.
von Natalie2306
08.04.2013, 10:01
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: KfB so nicht nachvollziehbar ?!
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Re: KfB so nicht nachvollziehbar ?!

O... sorry, habe nicht gesehen :?
von Natalie2306
08.04.2013, 09:55
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: KfB so nicht nachvollziehbar ?!
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Re: KfB so nicht nachvollziehbar ?!

Du muss noch die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anrechnen, da die Gegenseite auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.
von Natalie2306
03.04.2013, 10:17
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?
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Re: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?

Wir haben immer eine 1,0 und eine 1,5 abgerechnet, hat das Gericht so akzeptiert. Wahrscheinlich hängt es vom Gericht ab.
von Natalie2306
03.04.2013, 09:52
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?
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Re: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?

Dann steht euch auf jeden Fall eine 1,0 EinG für die anhängigen Ansprüche, die im Vergleich geregelt wurden, und eine 1,5 EinG für das Zeugnis, welches nicht anhängig war.

Die 1,2 TermG entsteht für den Gesamtstreitwert, da ihr auch über die nicht anhängige Sache (Zeugnis) verhandelt habt.
von Natalie2306
03.04.2013, 09:39
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?
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Re: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?

Ist der Vergleich nur über den rechtshängigen Anspruch abgeschlossen wurden?
von Natalie2306
03.04.2013, 09:27
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Kosten der Streitverkündeten
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Re: Kosten der Streitverkündeten

Vielen Dank Kasimir1603!
Das habe ich auch schon gelesen. Ich versuche das dem Chef vorzulegen, mal sehen was er dazu sagen wird... :smile:
von Natalie2306
03.04.2013, 09:16
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?
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Re: Mehrwert des Vergleichs im Prozesskostenhilfeverfahren?

1,3 VerfG (5.600)
0,8 VerfG (1.400)
prüfen und evtl. ermäßigen
1,2 TermG (7.000)
1,0 EinG (5.600)
1,5 EinG (1.400)
prüfen und evtl. ermäßigen