Haben das Thema gerade hier diskutiert.
Der damals beurkundende Notar will jetzt als Anwalt die Herausgabe anfordern. Er meint, ein Interessenkonflikt wäre das nicht.
Wie seht ihr das?
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- 04.07.2018, 13:00
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Widerruf Vollmacht
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- 03.07.2018, 09:24
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Widerruf Vollmacht
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Widerruf Vollmacht
Wir haben vor Jahren eine Vollmacht beurkundet mit mehreren Bevollmächtigten. Nun wurde eine Vollmacht widerrufen, weil sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zerstritten haben. Wir haben für die Vollmachtgeberin den Widerruf im ZVR eingetragen und sollen nun die an die Vollmachtnehmerin bereits üb...
- 11.04.2018, 14:10
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Verzicht auf erbrechtlichen Ausgleich
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Re: Verzicht auf erbrechtlichen Ausgleich
Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort und die detaillierte Einschätzung, ebenfalls für den Hinweis auf die Neuauflage des Streifzugs, die wir uns sogleich bestellt haben.
- 11.04.2018, 08:29
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Verzicht auf erbrechtlichen Ausgleich
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Verzicht auf erbrechtlichen Ausgleich
Ich habe hier einen Übertragungsvertrag im Rahmen vorweggenommener Erbfolge von Mutter auf zwei Kinder. Beide bekommen gleichwertiges Vermögen und verzichten im Vertrag auf einen evtl. Wertausgleich im Erbfall (denn die Werte der Immobilien sind vielleicht heute gleichwertig, können aber im Erbfall ...
- 08.11.2017, 11:19
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: außergerichtliche Vertretung mit Vergleich u Einstellung ZV
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Re: außergerichtliche Vertretung mit Vergleich u Einstellung
Ahaaaa, ja so macht das Sinn. Ich war mir nur nicht sicher, weil wir ja nur den Einstellungsantrag ans Gericht geschickt hatten und dann mit dem Gegner außergerichtlich geschrieben haben.
Danke.
Danke.
- 08.11.2017, 10:45
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: außergerichtliche Vertretung mit Vergleich u Einstellung ZV
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Re: außergerichtliche Vertretung mit Vergleich u Einstellung
Ja, der Gläubiger hat eine Forderung, zu der er die Zwangsversteigerung beantragt hatte. Dann kam der Mandant zu uns.
Wir haben die Einstweilige Einstellung beantragt und auch bewilligt bekommen. Danach wurde der außergerichtliche Vergleich geschlossen.
Wir haben die Einstweilige Einstellung beantragt und auch bewilligt bekommen. Danach wurde der außergerichtliche Vergleich geschlossen.
- 08.11.2017, 09:55
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: außergerichtliche Vertretung mit Vergleich u Einstellung ZV
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außergerichtliche Vertretung mit Vergleich u Einstellung ZV
Fall:
1. Antrag Einstweilige Einstellung ZV
2. Vergleichsvorschlag an Gegenseite
3. Stellungnahme Gegenseite mit Änderungen des Vergleichs
4. Vergleichsannahme
Rechnung:
KV 3311 Ziff 6 = 0,4
KV 1000 = 1,5
KV 2300 = 1,3 (hier bin ich mir unsicher)
1. Antrag Einstweilige Einstellung ZV
2. Vergleichsvorschlag an Gegenseite
3. Stellungnahme Gegenseite mit Änderungen des Vergleichs
4. Vergleichsannahme
Rechnung:
KV 3311 Ziff 6 = 0,4
KV 1000 = 1,5
KV 2300 = 1,3 (hier bin ich mir unsicher)
- 12.10.2017, 14:29
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Nachtragsvermerk § 44aBeurkG
- Antworten: 2
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Nachtragsvermerk § 44aBeurkG
Wir haben hier eine Schreibfehlerberichtigung nach § 44a BeurkG auf einem separaten Blatt vom Notar unterzeichnet. Das Original kommt an die Urschrift der Urkunde. Reicht es, wenn das angetackert wird oder muss das nochmal mit Schnur und Siegel mit der Urkunde verbunden werden? Gleiche Frage stellt ...
- 09.08.2017, 10:50
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Prüfung von Bescheiden
- Antworten: 1
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Prüfung von Bescheiden
Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet und jetzt schickt uns der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid und fragt, ob wir die Berechnungsgrundlage in diesem Bescheid prüfen können. Können ja, aber was rechne ich hierfür ab? Kann ich z. B. eine Vollzugsgebühr anfordern, auch wenn ich diese ja schon im ...
- 12.01.2017, 10:08
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Hinterlegung verschlossenes Testament
- Antworten: 9
- Zugriffe: 2291
Re: Hinterlegung verschlossenes Testament
D. h. der Mandant geht mit seinem verschlossenen Umschlag einfach selbst zum NLG und reicht es ein und zahlt dann nur die Hinterlegungsgebühr? Wie ist das dann mit der Registrierung im Zentralen Testamentsregister, wer macht das dann?
Dann verstehe ich allerdings § 30 BeurkG nicht.
Dann verstehe ich allerdings § 30 BeurkG nicht.