Hi,
ja erstmal zahlt die Staatskasse wenn kein Geld da ist. Aber nach den sechs Jahren muss der Schuldner die Kosten (Gerichtskosten + Verwalterkosten) an die LJK zurückzahlen.
Treuhänder muss er weiterzahlen, in der WVP sind das mindestens 119 € pro Jahr.
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- 05.05.2008, 19:38
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Hi, der Schuldner springt jetzt in die Wohlverhaltensphase. Der Treuhänder bleibt zu 99 % der gleiche. Dieser muss jetzt jedes Jahr einen Bericht über die Veränderungen seit dem Schlusstermin beim Geicht einreichen. Der Schuldner ist weiterhin verpflichtet z.B. Erbschaften mitzuteilen, diese steht d...
- 22.04.2008, 20:43
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wir sind gerade am rätseln, wenn wir für einen Mandanten (vorsteuerabzugsberechtigt) einen KFB einreichen gegen Freistaat Bayern muss die Mwst. mit rein oder nicht?
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