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von Kirschblüte
03.12.2007, 09:58
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus VU von 1997
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Man kann aber vielleicht doch, in Zöller oder Baumbach stand, dass die Jahresfrist in bestimmten Härtefällen nicht anzuwenden ist.

Wir habene jetzt erstmal Akteneinsicht beantragt um zu schauen, ob wir evtl. einen solchen Härtefall begründen können :)
von Kirschblüte
30.11.2007, 09:39
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus VU von 1997
Antworten: 16
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Ohh Ihr seit echt super! Vielen, vielen Dank. Die Mandantin wird sich auf jeden Fall freuen, wenn Sie nicht alles bezahlen muss. Juhu!
von Kirschblüte
30.11.2007, 08:31
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus VU von 1997
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Zinsen, die in einem Urteil zugesprochen wurden verjähren nach 3 Jahren??? Das wusste ich gar nicht, wo steht denn das?
von Kirschblüte
30.11.2007, 08:24
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: ZV aus VU von 1997
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ZV aus VU von 1997

Hallo zusammen, wir vertreten eine Schuldnerin. Ihr wird die ZV aus einem Urteil von 1997 angedroht, von dem sie erst vor ein paar Tagen erfahren hat. Hat folgende Hintergründe: Sie war mit einem ziemlich üblen Mann verheiratet. Während der Ehe wurden die beiden verklagt, es erging VU, wurde zugeste...
von Kirschblüte
23.11.2007, 10:19
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Welche Gebühr ist richtig?
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Ich würde auch eine 0,3 Gebühr abrechnen, da es sich hierbei ja um die Vollziehung; also Vollstreckung handelt.
von Kirschblüte
22.11.2007, 15:52
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Rechtfertigung Geschäftsführergehalt
Antworten: 17
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Ganz ruhig :) Ich versuch dir nur die Seite vom InsoVerwalter deutlich zu machen... ist nicht bös gemeint.
von Kirschblüte
22.11.2007, 15:45
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Rechtfertigung Geschäftsführergehalt
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Wieso kann er sich die Vollzeitkraft nicht leisten, wenn er woanders arbeiten geht?
von Kirschblüte
22.11.2007, 15:40
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Rechtfertigung Geschäftsführergehalt
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Zugriffe: 1386

Weil er sich bemühen muss so viel Schuld zurück zu bezahlen wie nur geht, und wenn er mehr verdienen kann... versetzt dich mal in die Gläuber.. wieso sollen die auf soooo viel Geld verzichten, nur weil der Geschäftsführer meint, er will nicht mehr verdienen?
von Kirschblüte
22.11.2007, 15:18
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Terminswahrnehmung in Untervollmacht
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ja :)
von Kirschblüte
22.11.2007, 15:17
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Rechtfertigung Geschäftsführergehalt
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Zugriffe: 1386

Wäre bestimmt auch gut, wenn Du nachweisen kannst, dass er sich um einen anderen und besser bezahlten Job bemüht hat und eben nur diesen einen gefunden hat. (Also z.B. Bewerbungsschreiben und die Absagen dazu)