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- 16.10.2009, 11:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: KOMBI AUFTRAG EILT SEHR!
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- 16.10.2009, 11:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: KOMBI AUFTRAG EILT SEHR!
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ZWANGSVOLLSTRECKUNGSAUFTRAG UND ANTRAG AUF TERMINBESTIMMUNG ZUR EV In Sachen <ZVMandant> - Gläubiger - gegen <ZVGegner> - Schuldner - werden Sie beauftragt auf Grund der anliegenden vollstreckbaren Ausfertigung(en), nämlich: <ZVTitel> die folgenden Beträge im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewe...
- 14.09.2009, 10:55
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zwangsvollstreckung
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- 11.09.2009, 13:33
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Blöde Frage - Fristberechnung
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- 11.09.2009, 13:25
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zwangsvollstreckung
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PfÜB - wenn du weißt, ob du bei einem Dritten was holen kannst, z.B. Arbeitgeber => Arbeitslohn pfänden Kontoverbindung => Bankguthaben pfänden Mieter => Mieteinnahmen pfänden etc. ZV-Auftrag komb. mit EV - wenn du noch gar nichts weißt, also keine Bankverbindung hast, keinen Arbeitgeber weißt usw. ...
- 11.09.2009, 13:01
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zwangsvollstreckung
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jein VZV kann ja schon gleichzeitig raus, wenn du eine Kontoverbindung hast. Nur für den PfÜB brauchst du den Originaltitel sofort => da musst du dann warten, bis dass der GVZ ihn dir zurückgesandt hat. Warum willst du denn - wenn du die Bankverbindung weißt - erstmal noch einen normalen ZV-Auftrag ...
- 11.09.2009, 12:51
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zwangsvollstreckung
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Danke. das heißt ich kann gleichzeitig alle drei anträge wegschicken an einem tag? Grüße nicht wirklich, denn du brauchst ja jeweils den Originaltitel (außer bei VZV das geht ohne). Wenn du Bankdaten oder dgl. hast, würd ich gleich nen PfÜB machen, alles andere ist erstmal rausgeworfenes Geld. ich ...
- 11.09.2009, 12:48
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- Thema: zusätzliche Gebühr nach 5115 angefallen?
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- 11.09.2009, 12:41
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zwangsvollstreckung
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huhu erstmal willkommen hier. Wenn Titel, Klausel, Zustellung erfüllt sind, schickst du den GVZ los. Im Regelfall - also wenn du keine weiteren Infos vom Schuldner hast - machst du einen normalen ZV-Auftrag idealerweise kombiniert mit Antrag zur Abgabe der EV. Diesen schickst du ans zuständige Volls...
- 11.09.2009, 12:38
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: zusätzliche Gebühr nach 5115 angefallen?
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