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- 03.04.2016, 20:31
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Eintragungsantrag Auflassungsvormerkung
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Re: Eintragungsantrag Auflassungsvormerkung
In meinem Fall ist es so, dass es keinen kaufvertrag gibt sondern der vater (alleineigentümer) für seinen sohn eine auflassungsvormerkung in sein grundbuch eintragen lassen will und deshalb der eintragungsantrag von uns gefertigt wurde
- 02.04.2016, 19:07
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Eintragungsantrag Auflassungsvormerkung
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Eintragungsantrag Auflassungsvormerkung
Fertigung eines Entwurfs mit Unterschriftsbeglaubigung
(Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung)
Nach welchem wert berechne ich die Kosten?
Hatte gedacht 119 Abs. 1, 97 Abs. 1, 46 Abs. 1
könnt ihr mir kurz auf die Sprünge helfen?
(Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung)
Nach welchem wert berechne ich die Kosten?
Hatte gedacht 119 Abs. 1, 97 Abs. 1, 46 Abs. 1
könnt ihr mir kurz auf die Sprünge helfen?
- 01.04.2016, 22:58
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
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Re: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
vielen dank und
ich wünsche dir ebenso ein schönes wochende bei viel sonnenschein
lg helga
ich wünsche dir ebenso ein schönes wochende bei viel sonnenschein
lg helga
- 01.04.2016, 22:27
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
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Re: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
also nimmst du die 20,00 € nach 25102 dann nicht wenn ich dich richtig verstehe
meine kollegin meinte immer dies müsste so genommen werden, da man auf antrag ja die begl. abschriften erteilt
meine kollegin meinte immer dies müsste so genommen werden, da man auf antrag ja die begl. abschriften erteilt
- 01.04.2016, 21:58
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
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grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
habe mal kurz ne frage gs ohne zv wollte nun folgendes abrechnen 25100 0,2 gebühr 20,00€ - 70,00 € 25102 Beglaubigung von dokumenten. 20,00€ (bank möchte Zwei begl. abschriften) 22124 übermittlung an gericht .... 20,00€ 32001 doku 0,15€ pro seite 32014 unsatzsteuer ist dies richtig so? oder doku kv ...
- 15.07.2015, 22:01
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: abrechnung Ra-anderkonto aussergerichtliche vertretung
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Re: abrechnung Ra-anderkonto aussergerichtliche vertretung
also wie ich schon sagte bin ich vorwiegend nur im Notariat zuständig, daher mein Unwissen was Rvg anbelangt. Um Deine Frage zu beantworten Anahid, eine gerichtliche Entscheidung gibt es nicht, es wurde alles aussergerichtlich vereinbart. Vielleicht hilft es Dir weiter um meine Frage zu beantworten....
- 14.07.2015, 22:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: abrechnung Ra-anderkonto aussergerichtliche vertretung
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Re: abrechnung Ra-anderkonto aussergerichtliche vertretung
hallo pepples ich bitte dich mein thema wieder freizuschalten. Leider habe ich erst jetzt deinen Beitrag gelesen. Ich habe mein Profil noch einmal neu ergänzt. Hatte seinerzeit 2007 bei der Registrierung meinen Beruf angegeben, ist aber wie Du schreibst wohlmöglich bei der Umstellung nicht mit übern...
- 13.07.2015, 21:48
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: gebühren abrechnung notaranderkonto
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gebühren abrechnung notaranderkonto
Habe das erste mal ein Notaranderkonto in einer kaufvertragssache abzurechnen: Kaufpreis: 140.000,00 € Gebühren des Notars dürfen vorab vom Notaranderkonto genommen werden, der REstkaufpreis ist anteilig an die Erbengemeinschaft auszuzahlen. Berechne ich die Verwahrgebühr 1,0 nach 140.000,00 € , KV-...
- 13.07.2015, 21:14
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: abrechnung Ra-anderkonto aussergerichtliche vertretung
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abrechnung Ra-anderkonto aussergerichtliche vertretung
Ich muss mal um eure Mithilfe bitten, da ich sonst bei uns für das Notariat zuständig bin Wir vertreten in einer Rechtsanwaltssache mehrere Mitglieder einer Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Flurbereinigungsbehörde und den Teilnehmern wurde...
- 30.10.2013, 22:56
- Forum: Erbrecht
- Thema: Erbschein mit Auslandsbezug (Russland)
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Re: Erbschein mit Auslandsbezug (Russland)
Wir hatten vor längerer zeit auch einen ähnlichen fall. Erbscheinsantrag wurde wie üblich von uns entworfen. zusatz erblasserin besaß keinerlei Vermögen in Deutschland. Erblasserin besaß vermögen im Ausland, bestehend lediglich aus ........ in ...... Erbscheinserteilung beim zuständigen Amtsgericht ...