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- 25.01.2019, 08:54
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Tod des Betroffenen Nr. 5115 VV
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Re: Tod des Betroffenen Nr. 5115 VV
Ja wir haben beantragt, das Verfahren einzustellen, jedoch der Bußgeldstelle nicht mitgeteilt, dass Mandant verstorben ist, was die Bußgeldstelle aber wußte. Ich werde die Gebühr jetzt einfach mal in Ansatz bringen und schauen, ob RS bezahlt. Vielen Dank für Deine Rückmeldung.
- 24.01.2019, 17:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Tod des Betroffenen Nr. 5115 VV
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Tod des Betroffenen Nr. 5115 VV
Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe: Mandant hat Bußgeldbescheid bekommen. Wir haben Einspruch eingelegt. Danach hat Mandant die Geldbuße bereits bezahlt und ist zwischenzeitlich verstorben. Bekommen wir die Zusatzgebühr nach Nr. 5115 VV von RSch trotzdem? HV ist ja eigentlich entbehrlich geworden. B...
- 12.05.2014, 08:47
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gerichtsvollzieherkosten korrekt berechnet?!?
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Re: Gerichtsvollzieherkosten korrekt berechnet?!?
:thx für die Antwort, aber es wurde ja letztlich nur einer Person die EV abgenommen. Es waren zwar in der einen Angelegenheit zwei Schuldner, aber nur einem davon wurde die EV abgenommen und dem selben Schuldner halt auch im Parallelverfahren. Das machte mich ein bißchen stutzig. Ich mache eher weni...
- 09.05.2014, 15:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gerichtsvollzieherkosten korrekt berechnet?!?
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Re: Gerichtsvollzieherkosten korrekt berechnet?!?
Zu den Gerichtsvollzieherkosten hab ich da auch mal ne Frage: Wir haben zwei Vorgänge - selbe Schuldner (einmal Einzelschuldner und einmal Gesamtschuldner). In beiden Verfahren haben wir einen Kombi-Auftrag gemacht. Nun kommen Rechnungen von GVin: 1. Verfahren KV 100 Zustellung EUR 10,00 KV 206 Abn....
- 09.05.2012, 12:10
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung Bußgeldverfahren
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Re: Abrechnung Bußgeldverfahren
Bin grad auf das Thema gestoßen. Wir rechnen die Auslagenpauschale gegenüber der Rechtsschutzvers. immer 2 x ab:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1356&FK=13&PK=145549" target="blank
Bis jetzt wurde das dann auch immer akzeptiert...
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1356&FK=13&PK=145549" target="blank
Bis jetzt wurde das dann auch immer akzeptiert...
- 14.06.2010, 11:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
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Re: Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
Der Arbeitgeber zahlt aber nicht, haben schon Frist gesetzt und trotzdem nix. Das Berufungsverfahren wird von diesem in die Länge gezogen. Rechtsschutz hat Deckungszusage für Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsantrags gewährt. Ich bin eigentlich der Meinung, dass Mandant den Lohnanspruch je...
- 14.06.2010, 11:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
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Re: Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
hab jetzt mal bißl nachgeschaut: Also Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln § 888 ZPO
so meinte das mein Chef wahrscheinlich auch, nur ist der leider grad im Urlaub..., werd den Antrag jetzt mal so machen und dann schauen, ob es richtig ist...
trotzdem...
so meinte das mein Chef wahrscheinlich auch, nur ist der leider grad im Urlaub..., werd den Antrag jetzt mal so machen und dann schauen, ob es richtig ist...
trotzdem...
- 14.06.2010, 10:58
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
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Re: Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
Ich sag ja, hab keine Ahnung. Arbeitskraft haben wir schon angeboten. Urteil des Gerichts liegt vor, wonach die Beklagte den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses weiterbeschäftigen muss.
- 14.06.2010, 10:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
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Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
Hallo,
habe ein "kleines" Problemchen. Soll nen Zwangsvollstreckungsauftrag bezüglich des Weiterbeschäftigungsanspruchs machen, hab aber keine Ahnung, wie ich das ganze formulieren muss.
Kann mir da jemand weiterhelfen????? Vielen Dank im Voraus.
Grüßle
habe ein "kleines" Problemchen. Soll nen Zwangsvollstreckungsauftrag bezüglich des Weiterbeschäftigungsanspruchs machen, hab aber keine Ahnung, wie ich das ganze formulieren muss.
Kann mir da jemand weiterhelfen????? Vielen Dank im Voraus.
Grüßle
- 17.01.2008, 11:34
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Monierungbei Pfändung von Arbeitseinkommen
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