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von petramaus
15.11.2007, 16:34
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung Direktversicherung
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Genau, nur Einzahlung = nicht pfändbar; Auszahlung = pfändbar :)

Aber ihr habt doch schon eine Kassenpfändung in der Firma des Schuldners erfolgreich gehabt. Warum also nicht einfach noch eine?
von petramaus
15.11.2007, 16:21
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Telefonkosten - RSV
Antworten: 3
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Fällt mir auch nichts anderes ein, als mit der Pauschale zu argumentieren. Ist schon so ne Sache mit den Rechtsschutzversicherungen, am liebsten würden die doch gar nichts mehr zahlen...
von petramaus
15.11.2007, 16:18
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Minderungsbetrag 3305 bei MB Monierung
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StineP :zustimm aber es sind 0,65 Gebühren auszurechnen, nicht 0,35 (Tippfehler, nehm ich an :wink: )
von petramaus
15.11.2007, 16:16
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung Direktversicherung
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Bei Auszahlung dürfte es wie Arbeitseinkommen pfändbar sein, Nine.
Ja ist schon ne Frechheit, wie manche Schuldner ner Pfändung entwischen können.
von petramaus
15.11.2007, 15:49
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung Direktversicherung
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Ich fürchte nein, da wird wohl nichts zu machen sein. Ich glaub, wir hatten bei uns auch mal sowas ähnliches. Konnten auch nicht an die Direktversicherung.
von petramaus
15.11.2007, 15:43
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Pfändung Direktversicherung
Antworten: 12
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Hallo Nine!

Wenn sich der Schuldner doch seine Lebensversicherung hat auszahlen lassen, warum habt ihr dann nicht gleich sein Konto gepfändet? Wär doch einfacher gewesen, oder?
von petramaus
15.11.2007, 15:35
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Kopien an RSV - Was rechne ich ab?
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Bisher gabs da keine Probleme. Kommt aber bei uns auch nicht so oft vor, dass die Versicherung einen Auszug der Akte will. Meistens holt sich die Versicherung die Akte direkt zur Einsicht.
von petramaus
15.11.2007, 15:15
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Kopien an RSV - Was rechne ich ab?
Antworten: 7
Zugriffe: 1382

Also wir berechnen in solchen Fällen eine Pauschalgebühr gem. DAV-Abkommen (50 €) für die Anfertigung eines Aktenauszuges, dann die Anzahl der Kopien zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.
von petramaus
15.11.2007, 10:51
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: ZV abrechnen
Antworten: 8
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:zustimm
von petramaus
15.11.2007, 10:47
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: vollstreckbare Ausfertigung
Antworten: 7
Zugriffe: 1322

Für die vollstreckbare Ausfertigung immer die Ausfertigung des Urteils ans Gericht schicken. Kopie reicht da nicht. Bisher haben wir das immer normal mit der Post geschickt ohne Einschreiben. Hat immer geklappt. Naja meistens war es auch bisher nur an unser Gericht hier gegangen, da hab ichs so vor...